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Standortfeldwebel

Begonnen von Buddy93, 27. Dezember 2016, 11:06:03

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Buddy93

Guten morgen liebes Forum,
Ich habe da ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar bekam ich vor ein paar Tagen einen Anruf meines Standortfeldwebels. Dieser sagte es liege eine Beschwerde gegen mich vor das ich mit meinem privat KFZ zivile Personen in die Kaserne schmuggel. Da ist allerdings nichts wahres dran. Nun weiß ich nicht was mich erwartet? Der Standortfeldwebel sagte zumindest einmal das ich vor der durchfahrt genauer kontrolliert werden würde. War es das oder kommt da noch ein Verfahren?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

KlausP

Was für'n Quatsch! Das hätte die Wache ja bei der Personenkontrolle feststellen müssen, als Sie in die Kaserne gefahren sind. Und wenn die Wache das feststellt, muss sie es auch sofort unterbinden und das nicht erst (Tage) später dem FwStOAngel melden. Und ein "Verfahren" (was auch immer Sie darunter verstehen) einleiten kann er sowieso nicht. Er kann es dem StOÄ oder dem KasKdt melden, die das dann an Ihren Disziplinarvorgesetzten weiterleiten. Und dann? Nach dem, was Sie geschriebnen haben, gibt es keine belastbaren Fakten (die Wache hat ja augenscheinlich nichts unternommen) und keine Zeugen (ausser dem Wachposten, der nichts unternommen hat)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Buddy93

Ja angeblich soll ich Personen im Kofferraum mitgenommen haben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Buddy93

Ja dies wurde mir nicht mitgeteilt. Der Standortfeldwebel hatte mich ja sogar noch gefragt wer das gesagt haben könnte.

Andi

Zitat von: KlausP am 27. Dezember 2016, 11:19:52
Das hätte die Wache ja bei der Personenkontrolle feststellen müssen, als Sie in die Kaserne gefahren sind. Und wenn die Wache das feststellt, muss sie es auch sofort unterbinden und das nicht erst (Tage) später dem FwStOAngel melden.

Wieso gehst du denn davon aus, dass diese Information von der Wache kommt? Das ist doch völlig unlogisch.
Logisch ist es eher, davon auszugehen, dass jemand in der Kaserne beobachtet hat, wie da jemand aus dem Kofferraum geklettert ist und das dann gemeldet hat.
Nur stellt sich dann die berechtigte Frage, wieso der etwaige Delinquent angerufen wird.

Gruß Andi
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KlausP

Zitat... Wieso gehst du denn davon aus, dass diese Information von der Wache kommt? ...

Weil ich die "Kofferraum-Variante" zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte, das schrieb er ja erst später.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Also, aus dem vom Fragensteller beschriebenen Sachverhalt sind derart viele Ungereimtheiten hervorgehend, dass auch ich meine Zweifel an dem Ganzen hege. Es gibt doch nur folgende, nahe liegende Möglichkeiten:

1.) Jemand will den Fragensteller heftig auf den Arm nehmen und hat nach dem Prinzip "Versteckte Kamera" einen "Lockvogel" in Stellung gebracht.

2.)  Der Fragensteller hat sich ein Märchen ausgedacht, um ubs zu beschäftigen.

Die von Andi ins Gespräch gebrachte Option halte ich für völlig abseitig. Wenn also jemand irgend jemanden aus des Fragenstellers Kofferraum hätte steifen sehen, hätte dieser drei Möglichkeiten gehabt, dies zu melden, wenn es nicht seine eigene Einheit betrifft jnd er weder das Kfz, noch den Fragensteller, noch den angeblich aus dem Kofferraum Gekletterten kannte:

-  Meldung an die Wache: Die hätte sodann diese Meldung an den OvWa und dieser an den KasKdt gemeldet. Dieser wiederum hätte den FwStOAufg angewiesen, zurückzumelden, wem das Kfz gehört, aus dem angeblich jemand aus dem Kofferraum gestiegen wäre.

-  Meldung an den Spieß der eigenen Einheit: Dieser hätte diesen Vorgang ebenso an den KasKdt melden müssen, wenn es sich nicht um eknen bekannten Sold/bekanntes Kfz gehanddlt hätte, denn es wäre dann ja ein Versacht auf ein sicherheitsrelevantes Vorkommnis in der Liegenschaft. Alternativ hätte er das auch der Wache melden können, dann hätte das Zuvor Beschriebene ebenfalls ausgelöst werden müssen.

-  Meldung sn den StOFw (eher unwahrscheinlich, aber ...): Der hätte mit Sngsbe des Kfz-Halters den Vorgang ebenfalls sn den KasKdt gemeldet und dann

wäre in jedem Fall der DV des betroffenen Soldaten angewiesen worden, wegen des entsprechenden Versachts gegen seinen Soldaten zu ermitteln und dann hätte auch der das Vorkommnis melddnde Soldat als Zeuge vernommen werden müssen und dann wäre auch der MAD einzuschalten gewesen etc.


Buddy93

Miguhamburg1 leider ist es kein Märchen. Wäre schön wenn es eins wäre. Ich muss am 09.01 zu meinem Standortfeldwebel weil er mit mit darüber sprechen will. Er konnte mir auf Nachfrage nicht sagen wann dies passiert sein soll. Ich weiß halt nicht was da nun passieren kann. Jemand verbreitet lügen und ich bekomme den Ärger.

CIRK

Ich tippe auf Möglichkeit 2.

Wenn an der Sache doch etwas dran ist kann dem TE hier eh keiner helfen. Wenn es sich um eine Verleumdung handelt wird ihm nichts passieren und der Verleumder kann sich eine Ermittlung einstellen. Hat der TE wirklich diese Verstöße begangen muss er die Konsequenzen tragen - Punkt und Ende.

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