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Berufssoldat 2016 - Ablauf / Potentialfeststellung / Stelle

Begonnen von Oxymoron, 05. März 2016, 21:21:47

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Oxymoron

Hi Leute.

Ich habe nun das erste Mal den BS-Antrag gestellt (stellen können).
Zuerst mal zu mir: ich bin M, 30 im 7. Dienstjahr, Lw, SaZ 25, Ofw, Fachdienst. Meine Ausbildung war recht umfangreich - ich bin seit einem Jahr in meiner Verwendung sozusagen "zugelassen".

Ich habe nun meinen BS-Antrag Mitte November eingereicht. Ich möchte auch keine Einschätzung zu meinen Chancen usw. Ich gehe das Ganze möglichst neutral und gelassen an. Und genau da liegt mittlerweile evtl auch die Krux. Ich schreibe "mittlerweile" weil ich, verglichen mit früher, das Dienstverhältnis BS etwas differenzierter sehe. Abgesehen davon bin ich SaZ 25 und sehr glücklich mit meiner Stelle, Verwendung, Einheit, Kameraden und vor allem Standort. Es wurden in meiner TE mit der neuen SollOrg auch ein paar BS-Stellen geschaffen - die bereits fast komplett mit 2015er BS-Ernannten aufgefüllt worden sind. Einen genauen Überblick, speziell im Ganzen Verband, habe ich aber nicht.

Ich habe nun ein Schreiben bekommen wonach die Konferenz/en im zweiten und dritten Quartal stattfinden sollen und ich bis dahin keine Anfragen zum Vorgang stellen soll usw/usf. Ich gehe mal davon aus, dass ich dann demnächst auch zur Potentialfeststellung eingeladen werde.

Ich habe jetzt eins/zwei Fragen zum Ablauf. Ich rechne mir meine Chancen selbst eher durchschnittlich aus. Trotzdem gehe ich jetzt für mein Beispiel von einer Zusage aus ... rein hypothetisch natürlich:

Nach einem positiven Bescheid wird man sicher erstmal zum 90/5er gebeten. Wie gehts dann weiter - wann ist man "verpflichtet"? Kann man darauf überhaupt noch Einfluss nehmen, oder ist man nach der Zusage sofort verkauft? Wenn Ja müsste ich vor oder nach der Stelleneröffnung (kenne den Fachbegriff nicht) zustimmen? Sicher habe ich beim Antrag der bundesweiten Versetzungswilligkeit zugestimmt, aber, und ich hoffe das kann man nachvollziehen, alles hat seine Grenzen. Ich möchte da auch nicht auf persönliche Befindlichkeiten eingehen oder eine Diskussion vom Zaun brechen - aber ehe ich eine Stelle akzeptieren muss die mich 900km wegversetzt (nachdem ich nun mit 30 Jahren und nach rund 5 Jahren Lehrgängen, Kommandierungen und Wochenendpendelei an meinem Standort seßhaft geworden bin) möchte ich schon nochmal in letzter Instanz selbst über meinen Werdegang entscheiden. Ich selbst kreide mir nur an, dass ich quasi blind, ohne vorher gross nachzudenken, den Antrag gestellt habe...

Darüber hinaus: Ist es auch möglich den BS-Antrag 2016 im aktuellen Stadium zu widerrufen? Welche offiziellen und inoffiziellen Konsequenzen drohen?

MfG Oxy

Ralf

Zu erst einmal, es gibt keine BS-Stellen. Alle Stellen Fw-OStFw können sowohl von BS als auch SaZ besetzt werden.
Sollte deine Stelle bereits nachgesetzt sein (was ich bei deinen SAZ25) nicht glaube oder man will erfahrende Soldaten in einen bestimmten Bereich bringen, so wird im Zuge der Ernennung zum BS eine Versetzung angekündigt, also eine Konditionierung. Stimmt man dem nicht zu, gibts keine Urkunde. Unabhängig davon kann dich die Personalführung auch so, ohne BS Urkunde versetzen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten hast du nicht.
Du kannst bis zur Urkundenannahme kannst du deinen Antrag zurückziehen. Fasst du die Urkunde an, dann ist sie wirksam.
Über ein paar Dinge muss ich mich wundern:
Zitatoder ist man nach der Zusage sofort verkauft
"Verkauft"? Das wording stößt mir bitter auf. Du hast doch den Antrag gestellt, nicht die Bw dich gefragt. Du willst etwas, nämlich ein (berufs-)lebenslanges Treueverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland eingehen.
ZitatSicher habe ich beim Antrag der bundesweiten Versetzungswilligkeit zugestimmt, aber, und ich hoffe das kann man nachvollziehen, alles hat seine Grenzen.
Jein. Aber um es auf den Punkt zu bringen: dann hast du beim Unterschreiben nicht nachgedacht.
ZitatIch selbst kreide mir nur an, dass ich quasi blind, ohne vorher gross nachzudenken, den Antrag gestellt habe...
Ja, das hast du selbstkritisch erkannt.
ZitatDarüber hinaus: Ist es auch möglich den BS-Antrag 2016 im aktuellen Stadium zu widerrufen? Welche offiziellen und inoffiziellen Konsequenzen drohen?
Es ist jederzeit möglich, Konsequenzen drohen dir daraus nicht. Möglicherweise wird dein Chef das in die Bewertung deiner Person einfließen lassen. Das kann positiv, aber auch negativ sein (ist gradlinig und konsequent/ ist sprunghaft und handelt erst vor dem Überlegen).
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KlausP

Ihnen wird erst mit Ahnnahme der Urkunde die Eigenschaft eines Berufssoldaten verliehen. Weigern Sie sich, die Urkunde entgegen zu nehmen, kommt das neue Dienstverhältnis als BS schlichtweg nicht zustande und die Urkunde wird mit dem entsprechenden Vermerk an das BAPersBw zurück geschickt. Im Übrigen ist die Ernennung zum BS nicht zwangsläufig mit einer Versetzung verbunden, die Versetzung ist hier sogar die Ausnahme.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Oxymoron

Ich danke euch für eure schnellen und Aufschlussreichen Antworten! Ich bin kein Perser und kenne mich augenscheinlich mit verschiedenen Sachverhalten in diesem Bereich noch weniger aus als ich schon dachte.

Naja.

Erhält man die Urkunde bzw Ernennung bevor oder nachdem man in Köln zwecks Stelle war? Bzw steht mein weiterer Werdegang (Versetzung oder nicht) zum Zeitpunkt der Wirksamkeit fest?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatErhält man die Urkunde bzw Ernennung bevor oder nachdem man in Köln zwecks Stelle war? Bzw steht mein weiterer Werdegang (Versetzung oder nicht) zum Zeitpunkt der Wirksamkeit fest?
Kann, muss aber nicht, man wird doch nicht nur bei einer BS-Ernennung versetzt. Und da man ja damit im Anschluss noch so 30 Jahre Dienstjahre oder mehr hat, kann sich da viel tun.
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Nutzer

Also mal meine Erfahrungen aus dem letzten Rutsch.
Ich, HF, 33, Heer, PzTr, TrDst im Juni 2014 in den Vollzeit-BFD gegangen, und im August 2015 zum BS ernannt worden.
Logischerweise ist meine Stelle schon vor meinem Vollzeit-BFD nachbesetzt gewesen. Nun, über ein halbes Jahr später sitze ich nach wie vor auf DPäK in meiner Einheit. Noch dazu werde ich personell noch immer in diesem Referat für Reservisten und BFD'ler geführt, und nicht in dem Kampftruppen Referat wo ich eigentlich hätte aufgegangen sein sollte.
Da ich  Familie habe, fühlte ich schon zu Zeiten der Ernennung vor, ob ich verändert werden soll.
Ich hab da kein Problem mit, da ich seit 12 Jahren Wochenendpendler bin. Ich möchte nur ein wenig Planungssicherheit haben. Ich hab mit Ernennung keine Auflagen erhalten, kann aber definitiv nicht auf ewig DPäK sein. Das kann aber auch anders sein. Zum Beispiel war ein Kamerad Nachrücker, und bekam eine Woche nach Ernennung, die Planung in ein FA/UA Btl versetzt zu werden.
Aber...Wir sind das Heer  :o...wie das bei der Lw gehandhabt wird, weiß ich nicht...

alfons3

Angenommen, man ist als BS ausgewählt worden, will aber vor Übergabe der Urkunde die Ernennung ausschlagen. Gibt es dafür ein spezielles Formular in der GAIP? Wenn ja, muss dass dann direkt dem Disziplinarvorgesetzten vorlegen?

Ralf

Man muss nur die Urkunde nicht annehmen.
Kann aber auch formlos vorher seine Bereitschaft zurückziehen, dann kann gleich ein anderer ausgewählt werden.
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KlausP

Da gibt es nach meiner Erinerung keinen Vordruck. Ich würde einen kurzen Zweizeiler aufsetzen, dass ich beabsichtige, die BS-Urkunde nicht anzunehmen und den dem DV zukommen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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