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Beamter als Reservist

Begonnen von BWDSF, 29. Januar 2017, 22:25:39

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miguhamburg1

Beamte der "truppennahen Wehrverwaltung" sind regelmäßig auch auf V-Dienstposten beordert, die durch niemand anderen besetzt werden können, der nicht für diese Funktion ausgebildet ist. Da nicht jeder Verband mehr einen V-Dienstposten Truppenverwaltungsoffizier in den SollOrg hat, sondern diese Dienstposten mittlerweile auf Divisions- und Korpsebene beschränkt sind, ist die Anzahl der Beorderten insgesamt überschaubar. Aus diesem Kreis werden die Angehörigen der EinsWehrVerw in erster Linie auch in die Einsätze geschickt. Bei den TrPsych ist es einfacher, denn die sind allesamt auf den entsprechenden V-DP ihrer Bedarfsträger beordert. Bei den RB (zivil) verhält es sich vergleichbar.

Getulio

As I said, möchte ich meinen. Wobei man der Klarheit zuliebe ergänzen sollte, dass es RB (mil) bei der Bundeswehr nicht gibt, demnach der Zusatz (ziv) sich erübrigt.

justice005

ZitatWobei man der Klarheit zuliebe ergänzen sollte, dass es RB (mil) bei der Bundeswehr nicht gibt, demnach der Zusatz (ziv) sich erübrigt.

Naja, es gibt da noch die StOffz-R, mit denen man manchmal die RB (Beamte) verwechseln kann.

Sind eigentlich RB, Psychologen etc. tatsächlich im Grundbetrieb beordert? Für eine Heranziehung zur Besonderen Auslandsverwendung ist doch im Grunde gar keine Beorderung im Grundbetrieb notwendig, oder? Die können doch auch ohne Beorderung in den Einsatz gehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt ist. Und auch für die einsatzvorbereitenden Wehrübungen braucht man doch als Beamter nicht zwingend eine Beorderung, oder?


miguhamburg1

Lieber Justice, zumindest die TrPsych sind allesamt - bei entsprechender Tauglichkeit - auf "ihren V-Dienstposten als Reservisten im Dienstgrad Oberstleutnant/Fregattenkapitän beordert. Das trifft ebenfalls für viele RB/RL TrS zu, denn die finden sich als RBStOffz in den SollOrg bis zur Brigadeebene hinab als V-Dienstposten. Im normalen Alltag sind die dann als RB/RL im Dienstgrad RR bis RD in den Stäben/Schulen beschäftigt.

justice005

Ich bezweifle, dass tatsächlich viele RB beordert sind, kann das aber jetzt nicht verifizieren, daher lasse ich das mal so stehen. Werde mich mal demnächst erkundigen, wenn ich mal wieder einen RB treffe. Bin mir aber ziemlich sicher, dass eine Beorderung keine Voraussetzung für einen Einsatz ist. Daher stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Beorderung.

ZitatIm normalen Alltag sind die dann als RB/RL im Dienstgrad RR bis RD in den Stäben/Schulen beschäftigt.

RB sind in den Stäben zum Teil bis zum Dienstgrad Direktor (B3) beschäftigt. Soviel ist jedenfalls mal sicher.

BWDSF

So, habe heute beim KarrCBw gefragt, nach einigen Weitervermittlungen habe ich auch den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Es ist definitiv für Beamte wie auch zivile Angestellte möglich, als Reservist beordert zu sein. Der entsprechende Kontaktmann mit dem ich heute im KarrC gesprochen habe, nimmt entsprechende Anträge an. Voraussetzung ist logischerweise entweder bereits gedient zu haben, oder die ASA I zu absolvieren.

Weiterhin sei es sinnvoll bereits Kontakt zu einer möglichen Einheit zu haben, bei der man seine Übungen absolvieren möchte. Weiterhin ist selbstverständlich Voraussetzung, dass der Dienstherr dies befürwortet und unterstützt. Antwort nach dem Sinn ist wie beschrieben: Bei Interesse an langfristigem Engagement in Einsätzen einen guten Ausbildungsstand aufzubauen bzw. zu erhalten. Konkrete Beorderungen für die Übungen laufen dann in meinem Fall wieder über das BAPersBw. Für die dauer von Wehrübungen bzw. Einsätzen ist es möglich, die private KV auf Anwartschaft zu stellen und truppenärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Bitte nagelt mich nicht auf Details fest, da ich oben genanntes erst in einigen Monaten anzugehen plane, habe ich nicht bis ins letzte nachgefragt, mir ging es erstmal um die grundsätzliche Möglichkeit.

miguhamburg1

Lieber justice, ich hatte auch nirgends geschrieben, dass eine Beorderung Voraussetzung für einen Ensatz ist.

Was ich geschrieben hatte,ist, dass doch eine signifikante Anzahl von RB/RL auf V-Dienstposten in den SollOrg eingeplant und beordert ist - und das gilt dann für den VerteidigungsfallDas ist dann vergleichbar mit den Truppenverwaltungsoffizieren und Truppenpsychologen.

Aber um diese spezialisierte Klientel ging es dem Fragensteller ja nicht, sondern um die Beorderungsmöglichkeit auf ganz normalen militärischen Dienstposten. Und, ja, es gibt diese Möglichkeit und sie wird auch realisieret, allerdings nur im recht überschaubaren Rahmen.

Getulio

Zitat von: justice005 am 31. Januar 2017, 17:43:53
Ich bezweifle, dass tatsächlich viele RB beordert sind, kann das aber jetzt nicht verifizieren, daher lasse ich das mal so stehen.

Viele ist natürlich relativ, das ist teils so, teils so. Ich kann jetzt keine Prozentzahl nennen, wieviele beordert sind. Und wie Sie schreiben spielt es in der heutigen Einsatzwelt auch keine echte Rolle.

Getulio

Zitat von: justice005 am 31. Januar 2017, 06:10:17
Naja, es gibt da noch die StOffz-R, mit denen man manchmal die RB (Beamte) verwechseln kann.

Okay, aber das dann doch nur ohne echten Einblick in die Tätigkeiten, da gibt es an sich keine Überschneidungen. Meine mich zu erinnern, dass da auch mal ein StOffz R versucht hatte, sich auf einen RB-Dienstposten zu klagen, keine Chance.

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