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Im AB3 abgelöst werden?!

Begonnen von 19Bea91, 13. Februar 2017, 12:07:36

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19Bea91

Hallöchen,
Ich habe ein riesen Problem und auch grad große angst davor abgelöst zu werden.

Also wir fangen von vorne an:
Am 4.10.2016 bin ich zur Bundeswehr gegangen (Eignungsübung).
So geht ja die Gruppe rum und die verschohnte natürlich auch nicht unsere Kaserne.
Vor 2 Wochen ging es mir richtig scheiße. Letzte Woche wurde ich für 3 Tage KaS geschrieben.
Nun hängt meine Mutter durch (meine Mutter ist die jenige die sich in der Woche um meine Tochter ,6 Jahre,kümmert.)
Wir waren heute beim Arzt und ich soll mich nun ca.4 Tage um sie kümmern. Nun kommt das eigentliche Problem :
Diese Woche hätte ich eigentlich Gefechtsdienst. Eigentlich eine Woche wo ich nicht fehlen kann. Habe "Sonderurlaub" vom Major bekommen,trotzdem ist die angst da,abgelöst zu werden.

Wenn einer von euch mehr weiß,bzw mir die Furcht nehmen kann,dann immer zu

Mit kameradschaftlichen Gruß,
SU

HerrZog

Wenn du abgelöst werden solltest wirst du den Lehrgang sicher schnellstmöglich wiederholen...
Dienstjahr: 10

ulli76

Der einzige der das beantworten kann ist dein Vorgesetzter, der über Wiederholung oder nicht-Wiederholung entscheidet.

Was ist mit dem Vater des Kindes?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Papierberg

Möglicherweise eröffnet Ihnen folgende gesetzliche Regelung eine Lösungsmöglichkeit, da Sie sich aktuell in einer Maßnahme der Laufbahnausbildung befinden. Ansprechstelle für Sie wären dann die Verantwortlichen Ihrer Ausbildungsdienststelle und ggf. der Sozialdienst des örtlich zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums

Auszug aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr:

"§ 10 Aus- Fort- und Weiterbildung

(1) Die Dienststellen haben durch geeignete Maßnahmen die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Soldatinnen zu unterstützen.(2) Die Dienststellen müssen Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten die Teilnahme in geeigneter Weise ermöglichen, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Soweit erforderlich und in vertretbarem Rahmen möglich, sollen zusätzliche Veranstaltungen angeboten werden, die den räumlichen und zeitlichen Bedürfnissen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten entsprechen. Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen im Bedarfsfall angeboten werden. Im Einzelfall können auf Antrag für die Dauer der Teilnahme an dienstlichen Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zusätzlich anfallende unabwendbare Kinderbetreuungskosten erstattet werden."

Coraly

Schönen guten Abend.

Ich kann deine Frage und Angst gut verstehen,ich habe es selber letztes Jahr durchgemacht. Bin ebenfalls alleinerziehend und mein Kind war während der Lehrgänge in der Woche bei meiner Mutter.
Ich hatte das Glück dass weder ich, meine Ma, noch das Kind  krank geworden sind.

Von dem was ich in unserem FA/UA Btl mitbekommen habe, ist aber keiner im AB 3 abgelöst worden, nur weil er ein paar Tage Gefechtsdienst nicht da war, zumal wir nicht nur eine Woche Gefechtsdienst hatten. Auch hatten wir einen dabei, der das erste Biwak krankheitsbedingt nicht mit machen konnte und auch nicht abgelöst wurde.
Und wurde zwar immer erzählt, ab einer Fehlzeit von insgesamt 41 Stunden oder (wenn ich mich recht entsinne) 19 Stunden Gefechtsdienst wird man definitiv abgelöst. Wir hatten auch einige dabei die sogar ein PersGespräch geführt haben über ihre Fehlstunden und dass die Ablösung, laut Zugführer, beantragt wurde, aber keiner von denen wurde tatsächlich abgelöst.
Die Entscheidung liegt beim Disziplinarvorgesetzten.
Und den Sonderurlaub wirst du ja von ihm bekommen haben. Hast du das Thema nicht versucht vor Ort schon mit ihm zu klären, oder kam es nicht zu einem persönlichen Gespräch zwischen euch? Wusste er, was in dieser Woche für euch auf dem Dienstplan steht?

Du schreibst dein Kind ist 6... Somit geht es doch noch in den Kindergarten, oder? Man könnte bei den umliegenden KiTas nachfragen ob es möglich wäre dein Kind für eine gewisse, absehbare Zeit dort unter zu bringen. Du könntest dann normal am Dienst teilnehmen, zumindest was die reguläre Dienstzeit angeht. Es gibt aber auch Tagesmütter, die sogar die Kinder auch mal bis zum Abend oder sogar über Nacht nehmen, das hatte eine Kameradin mal von mir.

Gruß

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