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Anerkennung der Wohnung

Begonnen von Olbe, 25. Februar 2017, 10:16:02

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Olbe

Servus Leute
Ich habe eine Frage zur Anerkennung einer Wohnung.

Erstmal vorher zu mir: 25 Jahre, Ledig, keine Anerkannte wohnung, somit auch kein TG empfänger,

Als ich  zum Bund kam habe ich bei meinen Eltern gewohnt bzw mache dies jetzt immernoch, mit dem Unterschied das es damals nur 1 zimmer war und ich jetzt eine komplette Wohnung im Haus habe.
Damals bestand natürlich kein Mietvertrag o.ä. und somit wurde mir auch keine Wohnung anerkannt. Wie verhält es sich wenn ich jetzt für die eigene Wohnung im gleichem Haus den Mietvertrag beim ReFü einreiche? Somit ist die Wohnung ja anerkannt aber NICHT berücksichtigt, richtig?

Was passiert dann allerdings bei einer Versetzung? Wird die Wohnung dann anerkannt UND berücksichtigt? Bekomme ich dann TG? Die Wohnung ist über 200km vom Dienstort entfernt.

Wie verhält sich das bei Kommandierungen? Derzeit ist es ja so, das meine "wohnung" quasi die stube in der Kaserne ist und diese für z.B. Lehrgänge berücksichtigt wird.
Wird dann mit dem mietvertrag die neue Wohnung statt der stube berücksichtigungsfähig?
Vielen danke schonmal für eure Antworten
MkG

F_K

Die Wohnung mag anerkannt werden, aber der räumliche Zusammenhang mit der Dienststelle fehlt - wird also nicht berücksichtigt.

Olbe

Das auch nicht bei Versetzung, da die Wohnung jetzt schon zu weit vom Dienstort entfernt ist?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Im Falle zukünftiger Personalmaßnahmen wird die anerkannte Wohnnung bei der Entscheidung über die Zusage der UKV berücksichtigt.

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