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Wehrdienst nach Ausbildung / Wunschtermine Einberufung

Begonnen von Thomas01, 28. März 2006, 13:51:48

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Thomas01

hallo, also ich habe mal eine frage.
ich beginne im oktober eine dreijährige ausbildung. nach derem ende wäre ich 23. müsste ich dann noch meinen wehrdienst machen?

und noch eine frage:
nehmen wir mal an, die ausbildung gefällt mir garnicht und ich breche nach einem halben jahr ab. also z.b. im märz 07. könnte ich dann zur bundeswehr sagen, dass ich zum 01.04. unbedingt eingezogen werden will?

€: Betreff angepasst. "Wichtig" ist etwas schlecht gewählt. -Piet-

Timid

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=4;action=display;threadid=2923 ... ::)

Zitat von: Thomas01 am 28. März 2006, 13:51:48ich beginne im oktober eine dreijährige ausbildung. nach derem ende wäre ich 23. müsste ich dann noch meinen wehrdienst machen?

Warum denn nicht? Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wirst, dann kannst du auch über das 23. Lebensjahr hinaus noch einberufen werden. Wenn nicht, dann wirst du den Wehrdienst vor dem 23. Lebensjahr abgeleistet haben, unabhängig davon, ob du eine Ausbildung absolvierst oder nicht ...

Zitatnehmen wir mal an, die ausbildung gefällt mir garnicht und ich breche nach einem halben jahr ab. also z.b. im märz 07. könnte ich dann zur bundeswehr sagen, dass ich zum 01.04. unbedingt eingezogen werden will?

Kannst du - nur wird es dir wenig bringen, weil zu dem Zeitpunkt quasi keine Stellen für den April 07 mehr verfügbar wären und du damit nirgendwohin einberufen werden könntest ;)  Wenigstens ein Quartal Vorlauf sollte man einrechnen. Es geht zwar auch schneller (wenn man z.B. auf diese 1-monatige "Schutzfrist" - Mindestdauer zwischen Einberufung und Dienstantritt - verzichtet und wenn man darüber hinaus gewillt ist, kurzfristig nicht besetzte Dienstposten anzunehmen), aber das ist dann auch mit etwas mehr Stress verbunden ...

Sieh einfach zu, dass du die Ausbildung komplett und im ersten Anlauf absolvierst, das macht sich im Lebenslauf später besser als ein Abbruch.
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Thomas01

ist es nicht so, daß man ab dem 23. lebensjahr nicht mehr zum wehrdienst eingezogen werden kann?
ich wäre nämlich bereits über dieses 23. lebensjahr hinaus. ich möchte gerne zum bund und meinen wehrdienst machen, weiß aber nicht ob das noch klappt.

ich beginne die ausbildung, aber wenn es nicht für mich ist, zieh ich es nicht durch um jeden preis !

Timid

Zitat von: Timid am 28. März 2006, 14:11:49Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wirst, dann kannst du auch über das 23. Lebensjahr hinaus noch einberufen werden. Wenn nicht, dann wirst du den Wehrdienst vor dem 23. Lebensjahr abgeleistet haben, unabhängig davon, ob du eine Ausbildung absolvierst oder nicht ...

;)
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Thomas01

aber ist es nicht so, daß die einberufungskriterien geändert wurden, und nur noch seinen wehrdienst ableisten muß, wer das 23. lebenjahr noch nicht beendet hat, wer also noch nicht 23 ist?

Timid

Zitat von: Timid am 28. März 2006, 14:11:49Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wirst, dann kannst du auch über das 23. Lebensjahr hinaus noch einberufen werden.

::)  Es wurde geändert, ja - aber diese Aussage gilt auch weiterhin ...
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peppie

Zitat von: Timid am 29. März 2006, 17:44:50
Zitat von: Timid am 28. März 2006, 14:11:49Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wirst, dann kannst du auch über das 23. Lebensjahr hinaus noch einberufen werden.

::)  Es wurde geändert, ja - aber diese Aussage gilt auch weiterhin ...

Wo wir gerade beim Thema sind, stimmt es eigentlich das man maximal bis zum 27. Lebensjahr zum Wehrdienst herangezogen werden kann, auch wenn man vorher schon zurück gestellt wurde?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Thomas01

abschließend hätte ich noch eine frage:

ich mache eine ausbildung für die gehobene beaumtenlaufbahn. nach dem ende werde ich 23 jahre alt sein.
kann/werde ich dann noch zum wehrdienst eingezogen?
kann ich mich dann auch freiwillig zum wehrdienst melden? und nach dem wehrdienst dann meine arbeit im staatsdienst fortführen. oder wie ist das?

Timid

Zitat von: peppieno am 29. März 2006, 18:21:55Wo wir gerade beim Thema sind, stimmt es eigentlich das man maximal bis zum 27. Lebensjahr zum Wehrdienst herangezogen werden kann, auch wenn man vorher schon zurück gestellt wurde?

Guckst du Wehrpflichtgesetz, da steht alles dazu drin ;)


Zitatich mache eine ausbildung für die gehobene beaumtenlaufbahn. nach dem ende werde ich 23 jahre alt sein. kann/werde ich dann noch zum wehrdienst eingezogen?

Aha, sag doch gleich, dass du Beamter wirst, das ändert die ganze Situation doch etwas ab :)

Du könnest, wie schon geschrieben, auch schon vorher einberufen werden. Dem kann man mit einem Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst (nach §12, Abschnitt 4, Unterabschnitt 3 des Wehrpflichtgesetzes) vorbeugen, damit wäre aber eine Einberufung auch nach dem vollendeten 23. Lebensjahr möglich.

Da du aber Beamter werden wirst/willst, könnte ein Antrag auf Unabkömmlichstellung (§13 Wehrpflichtgesetz) Erfolg haben. Und eventuell gibt es sogar noch Ausnahmeregelungen, die die Einberufung eines Beamten zum Wehrdienst verhindern würden (da ein öffentliches Interesse daran besteht, dass er seinen Dienstposten als Beamter besetzt).
Einfach mal beim Kreiswehrersatzamt nachfragen. Und eventuell weiss auch dein Dienststellenleiter oder jemand anderes aus der Dienststelle etwas dazu zu sagen.

Zitatkann ich mich dann auch freiwillig zum wehrdienst melden? und nach dem wehrdienst dann meine arbeit im staatsdienst fortführen. oder wie ist das?

Du könntest dann rechtzeitig vorher (wenigstens ein, besser zwei Quartale) mit dem Einplaner beim zuständigen KWEA Kontakt aufnehmen und ihm deine Situation schildern sowie um eine Einberufung zum Termin X bitten. Damit könnte er dich dann frühzeitig einplanen, und zwar zu deinem Wunschtermin.  Und mit ein bisschen Glück hättest du sogar die Möglichkeit, die Einheit und Verwendung zu beeinflussen/auszuwählen.
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