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Geschützte Sonderfahrzeuge Toyota Land Cruiser (Trojan)

Begonnen von Kalle7673, 07. März 2017, 18:31:40

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Tasty

Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 21:25:24
Die besondere Betriebsgefahr haben wir ja bereits festgestellt.

Ähm, wo wurde die festgestellt?  Du hattest sie in Deinem vorherigen Beitrag behauptet, ja, aber durch einen im Rahmen der Zulassung im Bereich der Bw zur Begutachtung beauftragten aaS ist die meines Wissens keineswegs verbindlich festgestellt worden.

Leute geht doch mal logisch vor: Sucht euch ein Fahrzeug raus, bei dem bekanntermaßen ein aktiver Beifahrer gefordert ist und schaut nach, wo das für dieses Fahrzeug genau steht.
Dann nehmt ihr euch von dem neuen Fahrzeug das vergleichbare Dokument und schaut nach, ob da etwas vergleichbares steht. Wenn ja, ist es gefordert, und wenn da nichts steht, ist es offensichtlich nicht gefordert. Was ist daran so schwer??

Jens79

Schau doch einfach mal in die Vorschrift...

Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat...  ::)

 

Tasty

Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 23:02:13
Schau doch einfach mal in die Vorschrift...
Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat...  ::)

Eben ;) Drum hab ich ja das systematische Vorgehen beschrieben  8)

wolverine

Zitat von: Kalle7673 am 07. März 2017, 19:50:35
A-Säule doppelte breite, B-Säule doppelt wie A und der hintere Bereich so gut wie dicht. Mit Schulterblick etc. ist es da nicht getan.  ZGG liegt übrigens bei 6,5 tonnen.
Also für mich klingt das schon etwas nach besonderen Gefahren im Betrieb. :-\
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Tasty

"Klingt so" ist aber kein Maßstab, entscheidend ist, was der aaS in sein Gutachten schreibt und was die ZMK daraufhin festlegt.

wolverine

Ich habe da einmal von einem gelesen, der immer sehr auf den "gesunden Menschenverstand" und lebensnahe Betrachtung gesetzt hat. Dem wäre irgendein profaner Titel sicher nicht so wichtig gewesen. Das ist im Grunde doch nur blöder Formalismus... :-\
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