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Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende

Begonnen von Arabascan, 18. März 2017, 10:03:50

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Deepflight

Meinte das im Sinne von "der Zug ist grad dabei, in der DU  irgendwelchen Mist zu bauen"

Du hast natürlich Recht, die VorgV wird zum Beginn der AGA gründlich durchgekaut.
Aus meiner Sicht macht die Kenntnis der VorgV da aber nicht alles aus. Der EÜ ist doch noch so damit beschäfftigt, sich an das Soldat sein anzupassen, der Ausbildung zu folgen...
Da die VorgV korrekt anzuwenden, saubere Befehle zu geben etc pp und dabei dann auch noch den Fortschritt der Ausbildung nicht zu gefährden, sich nicht mit den Ausbildern anzulegen (die ja so oder so i.S.d. VorgV i.a.R. noch immer Vorgesetzte) und mit den Kameraden der AGA-Einheit noch gut klar zu kommen halte ich echt für zuviel verlangt als EÜ in der AGA.

Rechtlich bin ich voll und ganz bei euch!
Menschlich dennoch mein subjektiver, prophylaktische Rat für alle (zukünftigen) EÜ die hier evtl. mitlesen:

Haltet euch aus dem Thema raus und verhaltet euch wie jeder Andere im Zug auch.
Wenn der Vorgesetzte etwas anderes erwartet, wird er es euch sagen.

mailman02

Viele Eignungsübende sind auch Wiedereinsteller (war ja bei "Die Rekruten" genauso") und kennen da schon einiges.

Ich denke das wichtigeste ist das hier:

ZitatSpätestens wenn etwas passiert ist und der anwesende höhere Dienstgrad nichts gemacht hat, werden auch die ganz kleinlaut werden, die sonst irgendetwas "nicht so gerne sehen".

Deepflight

Klar, wenns Wiedereinsteller ist das was Anderes als bei Seiteneinsteigern

F_K

Einfach mal 10 SG lesen - dann wird klar, das Vorgesetzte zusätzliche Pflichten (Lasten!) haben - der EÜ direkt in der Minute nach Dienstantritt gegenüber den Mannschaftssoldaten.

Ist einfach so gesetzlich normiert - ISSO.

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