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Übernimmt die Bundeswehr Operationskosten?

Begonnen von Paul366, 27. April 2017, 12:38:49

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Paul366

Guten Tag,
in wenigen Monaten trete ich mein dienst als FWDL'er an. Nun war für nächstes Jahr eine Operation geplant, wegen meiner damaligen, angeborenen Behinderung.
Bei der Musterung sagte die Ärztin, dass die Bundeswehr eine solche Operation nicht übernehme, da es ein kosmetischer eingriff sei. Da stelle ich mir die Frage, ob ich diese Operation nicht als eingriff aufgrund der Behinderung bezahlt bekomme oder ob ich nach dem FWD mit meiner "normalen" Krankenversicherung diese Op durchfühlen lassen kann. Sprich, ob die Krankenversicherung diese Op nach dem FWD immernoch Bezahlen würde ?

MfG

BulleMölders

Da Sie ja trotz der "Behinderung" eingestellt wurden, gibt es ja scheinbar keinerlei Medizinische Notwendigkeit für den Operativen Eingriff.
Ansonsten hätte Sie die Bundeswehr doch gar nicht eingestellt oder nur unter der Auflagen, dass der Eingriff und Ausheilung bis Dienstantritt erledigt sein müssen.

Irgendwie hatdas für mich wieder mal so ein geschmäckle. Ich gehe mal zur Bundeswehr und lasse mir eine Operation bezahlen.

F_K

Mit einer Behinderung bist Du wohl kaum tauglich - die Behinderung scheint also nicht mehr vorzuliegen.

Kosmetische OPs werden von der UTV (der "Krankenversorgung" der Bw) nicht übernommen.

Ob es von der GKV bezahlt wird, solltest Du dort klären.

KlausP

Zitat... Sprich, ob die Krankenversicherung diese Op nach dem FWD immernoch Bezahlen würde ? ...

Das müssen Sie Ihre Krankenkasse fragen, das hat doch dann mit der Bundeswehr rein gar nichts mehr zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tim.S

Guten Tag,

ok das könnte zum Problem werden.

Solange Sie dienen haben Sie eine freie Heilfürsorge, aber alles was diese nicht abdeckt müssen Sie selbst zahlen.
Die KV wird mit sicherheit nicht bis zu ihren DzE warten und die Ärzte auch nicht.
Also werden Sie wohl Privat zur Kasse gebeten.

MfG
Tim
Du kannst dein Leben nicht verlängern und du kannst es auch nicht verbreitern. Aber du kannst es vertiefen.

BulleMölders

Nur die Operation wärmend der Dienstzeit, da hat der Dienstherr ja wohl auch noch ein Wörtchen mit zu reden. Wie war das nach Operationen mindestens 6 Monate nicht Wehrdienst fähig?

ulli76

@Tim.S: Du schreibst ziemlich viel Blödsinn: Man hat als Soldat unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, nicht freie Heilfürsorge.
Warum sollen die Ärzte und die zivile KK nicht bis DZE warten, damit der Eingriff durchgeführt wird. Der scheint ja nicht dringlich zu sein.
Ob die KK es zahlt muss mit der KK geklärt werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

@Bulle: Nicht alle OPs führen zu 6-monatiger Untauglichkeit. Es kommt auf die Art und den Umfang der OP, sowie auf die Einschränkungen durch die OP auf dem konkreten DP an. Nach kleineren OPs kann man innerhalb kurzer Zeit wieder tauglich sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

itschie

Falls die Operation nötig ist, wird sich der Truppenarzt drum kümmern sie in ein BW-Krankenhaus mit den Fähigkeiten zu verlegen. Ihre zivil geplanten Termine sind privatvergnügen, wobei bei OP's das ganze doch wohl abgesprochen werden muss. Kurz um, vergessen Sie es, weil wenn diese OP wirklich notwendig wäre, würde Sie die BW nicht einstellen!

miT

An den TE,  vorausgesetzt du möchtest es verraten, würdest du schreiben was genau gemacht werden soll, könnte man abgesehen von den natürlich bisher vollkommen richtigen Antworten eventuell noch ein bisschen mehr Ratschläge geben.
Kameradschaftliche Grüße!

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