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Was darf man als FWD12?

Begonnen von DaThaqi, 02. Mai 2017, 20:24:22

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DaThaqi

Schönen Abend!

Ich bin ab dem 1. August in der GA in Bischofswiesen und danach als FWDLer 12 Monate als Gebirgsjäger in Bad Reichenhall eingeplant.
Jetzt wollte ich fragen ob man als FWD12 als Gebirgsjäger "alles" machen kann/darf bzw., dass zB. ein SaZ machen würde (außer Auslandseinsätze natürlich),
oder ob aufgrund der geringeren Zeit bestimmte Aufgabenbereiche einem FWDler nicht zugetraut oder manche Ausbildungen nicht gemacht werden?
Immerhin heißt es ja manchmal dass ein FWDLer als Kaffeeträger "eingesetzt" wird. ;)

Vielen Dank für die Antwort(en)!

PzGren391

Wenn du in einen Zug kommst wirst du reichlich Gefechtsdienst haben und dabei behandelt werden wie die SaZ. Lehrgänge fallen aber raus, da nicht genug Restdienstzeit. Im Stab, GeZi oder der 1. Kompanie sieht das aber schnell wieder ganz anders aus. Dazu bin ich aber dann nicht weiter aussagefähig. Meine Erfahrung: Kaffeeträger finden sich immer schon genug und wer grün unterwegs sein möchte darf das dann auch wenn die Dienststelle das hergibt.

DaThaqi

Alles klar Danke für die Antwort!
Dabei stellt sich mir die Frage was für Lehrgänge das zum Beispiel sein könnten, die man dadurch nicht machen kann und somit ein FWD23 nicht sogar sinnvoller wäre?
Kann man während seiner GA bzw dann bei der Stammeinheit seinen FWD verlängern?

KlausP

ZitatKann man während seiner GA bzw dann bei der Stammeinheit seinen FWD verlängern?

Kann man beantragen, ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

Ab FWD12 unterschreibt man auch für eine mögliche Verwendung im Auslandseinsatz...
"Lehrgänge" kommt halt drauf an. In der Truppe wird's meist nur ne "Dienstpostenausbildung" am Standort
Dienstjahr: 10

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Maat1988

Zitat von: KlausP am 03. Mai 2017, 17:58:56
ZitatKann man während seiner GA bzw dann bei der Stammeinheit seinen FWD verlängern?

Kann man beantragen, ja.

Kann man sogar mehrmals. Habe 2009-2010 zweimal um jeweils 6 Monate verlängert. Allerdings war ich damals erstmal GWDLer und wurde danach dann zum FWDLer.

Hierzu kann man sich immer an seinen Kompaniefeldwebel (auch Spieß genannt) wenden, dieser ist unter anderem für so etwas da. Diesen sollte man aber auch angemessen Grüßen, wenn man etwas von ihm möchte. Damals ging doch der ein oder andere recht plump zum Spieß und dieser war davon nicht sonderlich angetan.

DaThaqi

Danke für die Antworten hilft mir durchaus weiter! Und ja ich habe auch mein Einverständnis gegeben, an Auslandseinsätzen teilzunehmen,
lediglich scheint es als FWDLer sehr unwahrscheinlich zu sein (v.a. bei nur 12 Monaten) an einem teilzunehmen.
Und das mit der Verlängerung werde ich mir dann während meiner GA oder dann am Standort genauer überlegen.

BSG1966

Gesunde Einstellung. Verschaffen Sie sich Ihren Eindruck von der Firma und dann werden Sie ja sehen, ob sie länger bleiben möchten, seien es einige Monate, Jahre oder oder oder. Sollten Sie dann weitere Vorstellungen von einer weiteren Laufbahn bekommen, können Sie ja prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder nebenbei daran weiter arbeiten können.

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