Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

WICHTIG: nachteil durch bereits geleisteten Dienst!?

Begonnen von Dennis812, 04. Mai 2006, 16:09:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dennis812

hallo,

es gibt doch einen bestimmten Paragraphen der regelt, dass Soldaten d.R. die nachweislich Werhdienst geleistet, keine Nachteile in Bezug auf Studim o.ä. entstehen dürfen. So zum Beispiel, dass die 9 Monate als eine Art Praktikum anerkannt werden, beispielsweise insofern als das man keine Möglichkeit hatte in dieser Zeit ein anderes vorgeschriebenes(!) Praktikum zu machen.

Mir ist leider entfallen wie der Paragraph genau heisst. Kennt den jemand mit genauer Bezeichnung????? Wenn ja bitte posten! Danke

mkg,
dennis
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Simon

Es gibt lediglich die Reglung, dass Sie sich bereits vor/waehrend des Wehrdienstes um ein Studium bewerben koennen, wird Ihnen ein Studienplatz zugesprochen, melden Sie sich als noch im Grundwehrdienst befindlich. Im Anschluss an Ihren Wehrdienst muss Ihnen diese Uni dann den Studienplatz in diesem Studienfach erneut zur Verfuegung stellen.

Eine Taetigkeit im Grundwehrdienst kann sicherlich, bei entsprechenden Rahmenbedingungen, als Praktikum anerkannt werden, von einem muss kann hier aber nicht die Rede sein. Wem gegenueber Sie hier Nachteile sehen kann ich nicht erkennen, die Rechtssprechung in Deutschland gibt hier jedenfalls seit jeher nichts her, da es sich um einen Pflichtdienst fuer alle maennlichen Deutschen handelt.

Simon

Dennis812

das meinte ich auch so nicht. Sondern:Um zeitnah nach dem Wehrdienst benötigt man teilweise längerfristige Praktika. Ich möchte wissen, ob dieser Paragraph, der mit partout nicht einfallen will, regelt dass es sich bei Wehrdienst je nach Betrachtungswinkel auch um ein "Praktikum" (in bezug auf die Dauer und nicht zwingen die Tätigkeit; deswegen das Ganze auch in Anführungszeichen) handeln kann,sprich man den Wehrdienst ANRECHNEN lassen kann.

mkg,
dennis

P.S.: Nachteilig kann es dann insofern werden,als das teilweise die Zeit bis zum nächstmöglich Studienbeginn nicht ausreicht um ein längerfristiges Praktikum zu beenden.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Timid

Zitat von: Dennis812 am 04. Mai 2006, 17:50:44das meinte ich auch so nicht. Sondern:Um zeitnah nach dem Wehrdienst benötigt man teilweise längerfristige Praktika. Ich möchte wissen, ob dieser Paragraph, der mit partout nicht einfallen will, regelt dass es sich bei Wehrdienst je nach Betrachtungswinkel auch um ein "Praktikum" (in bezug auf die Dauer und nicht zwingen die Tätigkeit; deswegen das Ganze auch in Anführungszeichen) handeln kann,sprich man den Wehrdienst ANRECHNEN lassen kann.

Seit wann sollte es denn solch einen Paragraphen geben? Mir zumindest ist nicht bekannt, dass Unis den Wehrdienst anrechnen MÜSSEN. Nur, dass auf Grund einer Einzelfallentscheidung der Wehrdienst angerechnet werden KANN, wenn er denn in einer zum Studium passenden Verwendung verrichtet wurde - als Zugeständnis der Universitäten!
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Dennis812

also...ich habe über andere Wege eine Antwort auf meine Frage bekommen. Da dies auch für andere Soldaten interessant sein könnte, wer ich den Kern der Antwort hier posten, und ggf passt das dann ja auch in den FAQ-Bereich:

Der Wehrdienst kann als Praktikum angesehen werden. Und zwar sind dann dafür keine Unis o.ä. zuständig sondern die jeweiligen übergordneten Ausbildungsstätten, das meint dann z.B. die IHK o.ä. Es gibt allerdings eine kleine Einschränkung, und zwar muss nachgewiesen werden,dass der Bund einen auch geschult hat, und zwar insofern, als das zumindest Teile der Ausbildung auch im Zivilleben Anwendung finden könnten. Wie das zu sehen ist, ist sicherlich weitgefächert und kommt dann auf - ich will es mal verhandlungsgeschick nennen - an, wenn man den Wehrdienst bei o.g. Stellen geltend machen will.

horrido  ;)
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Simon

ZitatEine Taetigkeit im Grundwehrdienst kann sicherlich, bei entsprechenden Rahmenbedingungen, als Praktikum anerkannt werden

Duerfte das sein, was Sie da gerade ansprechen und ganz ehrlich, ich kenne keine Universitaet in Deutschland, der die Industrie und Handelskammer als "uebergeordnete Ausbildungsstaette" vorsteht.

Simon