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Offizier im Truppendienst trotz Jugendstrafe...

Begonnen von Offizier, 10. Juni 2017, 22:53:39

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F_K

@ Andi:

Naja, ein bisschen verkürzt dargestellt ....

However: Wenn die Tatzeitpunkte tatsächlich 3 Jahre auseinander liegen, sollte das erste Verfahren schon abgeschlossen sein (bzw. ist üblicherweise abgeschlossen), bevor das nächste Delikt aktenkundig wird.

Da aber der "Offizier" keine weiteren Angaben macht, wird sich das wohl nicht klären.

Andi

the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

Prozess Ökonomie, Tatorte weit voneinander entfernt,  Anklage schon verlesen / zugestellt ...

Getulio

Zitat von: Andi am 12. Juni 2017, 14:41:04
Zitat von: KlausP am 11. Juni 2017, 16:25:18
Wieso sollen eigentlich zwei Delikte, die drei Jahre auseinander liegen, zusammen verhandelt werden? Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Weil es in Deutschland keine Einzelverfahren für jeden Tatvorwurf gibt, sondern alle bekannten Tatvorwürfe gegen in einem Verfahren zu einem Urteil führen.
Und wenn während dieses Verfahrens die nächste Straftat bekannt wird, wird sie widerum Teil der Tatvorwürfe im schon laufenden Verfahren.

Ist im Grundsatz nicht falsch, aber wenn die erste Tat 2013 war und die zweite 2016, dann sollte die erste dann doch schon abgeurteilt gewesen sein, zumal im Jugendstrafrecht. Es ist ja nicht so, dass die Gerichte da Jahre warten, ob nicht evtl. noch was dazu kommt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Und das zu Recht. Wie gesagt, man kann hier daran fühlen, dass seitens des TE Infos fehlen oder verbogen wurden.

FoxtrotUniform

Mir tut es nicht leid , Straftäter können wir bei der Bundeswehr nicht gebrauchen! Oder glaubt "der Kumpel" für Führungskräfte einer staatlichen Institution ist die Anerkennung von Gesetzen der BRD zweitrangig?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Wenn ich schon lese, dass im Forum jemand "für einen Kumpel" oder "für seinen Bruder" ... (kann beliebig fortgesetzt werden) fragt ...

Wir setzen uns ja auch alle den Helm mit dem Kran auf .  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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