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Krankheit vor Dienstantritt

Begonnen von THwuestenfuchs, 11. Juli 2017, 17:09:45

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THwuestenfuchs

Hallo,

Ich beginne am 04.10 meine GA und bin jetzt aktuell krankgeschrieben. Muss ich dies der BW melden nicht das die meinen krankheitsverlauf überprüfen und dann sagen ich habe dies nicht gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller

F_K

Kommt auf die Krankheit an - ist es nur ein Schnupfen, dann nicht - ist es eine ernsthafte Erkrankung, die ggf. sogar Einfluss auf die Tauglichkeit hat, dann natürlich.

Im Zweifel melden.

THwuestenfuchs

Naja es ist nichts ernstes aber halt eine Dauer von 4 wochen. Habe aber durch die Krankheit keine Einschränkungen was die Tauglichkeit angeht.

F_K


SDW

Es gibt doch in der ersten Woche ein Arztgespräch, bei dem solche Dinge abgefragt werden.
Wenn es den Arzt interessiert, ist es relevant, ansonsten nicht.

Vorher zu melden ist in meinen Augen nicht zweckmäßig, da die Einheit mit der Info mangels ärztlicher Fachkenntnis eh nichts anfangen kann.

ulli76

Nein, nicht der Einheit, sondern dem ärztlichen Dienst des zuständigen KC.

Sehr kurzfristig vor Dienstantritt macht es keinen Sinn mehr- einfach weil das KC dann die Akte schon verschickt hat.
Aber bist zum 1.10 ist ja noch genug Zeit. Je nach dem worum es geht- direkt melden (vor allem, wenn bis Oktober keine volle Wehrdienstfähigkeit zu erwarten ist) oder die erste Heilungsphase abwarten und dann mit einem entsprechenden Arztbericht melden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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