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Trennungsgeld Steuern.

Begonnen von TimoP23, 05. Januar 2021, 23:04:26

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TimoP23

Hallo kameraden,
Seit Januar 2020 wird bei mir jedes Monat vom Trennungsgeld die Steuern abgezogen, da dies der 4. Monat vom Lehrgang war. Dies war dann immer auf meine Bezüge Abrechnung  zusehen.
Auf der Trennungsgeldabrechnung stand auch immer der volle Beitrag beim BVA gemeldet. Wie muss ich das jetzt bei der Steuerabrechnung machen muss ich die Netto Trennungsgeld so angeben oder das gesamte, bei dem die Steuern schon abgezogen worden sind.
Danke schon einmal
Timo

BulleMölders

Einnahmen bei der Steuererklärung werden immer im Brutto erklärt, also vor Abzug von irgendwelchen Abzügen wie Steuer usw..
Die vom Trennungsgeld abgezogenen Steuern werden Ihnen bei der Abrechnung dann als bereits als (Voraus)Zahlung geleistete Beträge angerechnet.

TimoP23

Zitat von: BulleMölders am 06. Januar 2021, 07:57:22
Einnahmen bei der Steuererklärung werden immer im Brutto erklärt, also vor Abzug von irgendwelchen Abzügen wie Steuer usw..
Die vom Trennungsgeld abgezogenen Steuern werden Ihnen bei der Abrechnung dann als bereits als (Voraus)Zahlung geleistete Beträge angerechnet.


Ok und wie muss ich das dann angeben bei Werbungskosten? Komplett oder nur netto
z.B bei 223 brutto hab ich 71.50€ Steuern gezahlt

Westmünsterländer

Steht doch da ,

Einnahmen bei der Steuererklärung werden immer im Brutto erklärt, also vor Abzug von irgendwelchen Abzügen wie Steuer usw..

BulleMölders

Zitat von: TimoP23 am 06. Januar 2021, 09:37:23
Ok und wie muss ich das dann angeben bei Werbungskosten? Komplett oder nur netto
z.B bei 223 brutto hab ich 71.50€ Steuern gezahlt
Bei den Werbungskosten geben Sie doch keine Einnahmen an, sondern die Ihnen zur Erlangung der Einnahmen entstandenen Werbungskosten.
Und Steuer sind keine Werbungskosten. Deshalb werden diese auch nicht unter Werbungskosten angegeben.

Tommie

Ich glaube, ich weiß, was er wissen will ;) :

Sie geben bei der Steuererklärung vom versteuerten TG exakt GAR NICHTS an! Was Sie brutto erhalten haben ist auf Ihrer eTIN inkludiert und dafür haben Sie Steuern gezahlt. Das wurde auch so ans Finanzamt übermittelt!

Aber ... nachdem Sie für die Lehrgangszeit auch steuerfreies Trennungsgeld erhalten haben, müssen Sie das - und nur das!- bei den Werbungskosten angeben! Sie begründen mit der Kommandierung zum Lehrgang eine doppelte Haushaltsführung, die über den gesamten Lehrgangszeitraum geht! Und da werden Sie gefragt, welchen teil der Aufwendungen Sie vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen haben. Und genau da gehört das steuerfrei gezahlte TG rein!

TimoP23

Zitat von: Tommie am 06. Januar 2021, 11:35:37
Ich glaube, ich weiß, was er wissen will ;) :

Sie geben bei der Steuererklärung vom versteuerten TG exakt GAR NICHTS an! Was Sie brutto erhalten haben ist auf Ihrer eTIN inkludiert und dafür haben Sie Steuern gezahlt. Das wurde auch so ans Finanzamt übermittelt!

Aber ... nachdem Sie für die Lehrgangszeit auch steuerfreies Trennungsgeld erhalten haben, müssen Sie das - und nur das!- bei den Werbungskosten angeben! Sie begründen mit der Kommandierung zum Lehrgang eine doppelte Haushaltsführung, die über den gesamten Lehrgangszeitraum geht! Und da werden Sie gefragt, welchen teil der Aufwendungen Sie vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen haben. Und genau da gehört das steuerfrei gezahlte TG rein!

Den steuerfreien Betrag war noch 2019, da erst ab 4. Monat steuern gezahlt wurden vom TG und das war genau 1.1.20

Tommie

Na dann  muss ich dem BAIUDBw KompZ TM in Hannover dringend ausrichten, dass Sie sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen müssen ;D ! Die haben mir doch glatt für einen Lehrgang unter drei Monaten von Mitte Oktober bis Mitte Dezember das ganze TG ohne zu versteuernden Anteil gezahlt! Explizit steht da nämlich drauf: Zu versteuern: € 0,00"

Haben die Sie nicht gefragt, oder ist es eher so, dass Sie nicht wirklich Ahnung haben, wovon Sie reden ;) ?

alpha_de

@Tommie
Aber da ist doch kein Widerspruch... TG in den ersten 3 Monaten ist steuerfrei.. da das beim OP in 2019 war, ist es für die EStErkl 2020 nicht relevant. Und das versteuerte TG ist nicht separat erneut anzugeben, da es im Gesamtbrutto bereits enthalten ist.

Tommie

Ups, dann habe ich das Posting komplett falsch interpretiert! TimoP23, sorry, falsche Baustelle!

Also nochmal, versteuertes TG steht auf den Bezügeabrechnungen drauf und ist damit in der "eTIN" (Steuerbescheinigung für das Finanzamt) bereits enthalten. Bei den Werbungskosten muss nur das angegeben werden, was steuerfrei erstattet wurde!

TimoP23

Ok danke euch für die Hilfe 😊
Ist bisschen schwer auszudrücken
Danke euch🙏

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