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Tg Empfänger, Umzug, jetzt ukv erteilt??

Begonnen von Kreidler385, 02. August 2017, 23:10:16

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Kreidler385

Guten Abend zusammen,

Vorab zu meiner Person:

Saz 8

Ledig

Anerkannte Wohnung vor der Bundeswehr gehabt

TG Empfänger nach Paragraph 6 in der Stammeinheit

Alte Wohnung - Dienstort 105km einfache Strecke

Neue Wohnung (selbe Stadt wie die alte Wohnung) - Dienstort auch 105km


Zu meinem Problem:

Ich bin zum 01.07.17 in eine neue Wohnung gezogen, welche in der selben Stadt von meiner alten Wohnung liegt.
Habe mich ganz normal umgemeldet und bin im Anschluss zu meinem Personalfeldwebel gegangen um die neue Wohnung anerkennen zu lassen.
Das ganze war bis dahin kein problem und nach 2 Wochen hat mir mein Personalfeldwebel telefonisch mitgeteilt das die neue Wohnung anerkannt wurde.
Heute habe ich erneut einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde das ein schreiben vorliegt indem mir die Umzugskostenvergütung erteilt wird.

In dem Moment war ich total schockiert, da ich durch Recherche u.a auch hier im Forum gelesen habe das man ab dann kein TG Empfänger mehr ist.
Ist das soweit richtig?
Kann das BwDlz das einfach so entscheiden? Zumal sich eigentlich nichts an meinem Arbeitsweg geändert hat?
Mein Personalfeldwebel sagte zu mir das ich der Ukv auch widersprechen kann, währe damit der Fall geklärt und ich bekomme weiterhin mein TG nach Paragraph 6 wie gehabt?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich es mir sonst nicht mehr leisten kann täglich zu meiner Wohnung zurück zu kehren.

Lg

Ralf

§ 7 Abs. 2 TGV sieht doch genau das vor. Es darf nur nicht höher sein.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Kreidler385

Sehr gut, das passt ja tatsächlich zu meinem Fall.wie wäre denn dann die weitere Vorgehensweise von meiner Seite aus damit alles klappt?

LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen...

Das war falsch ... da dieser nicht zuständig...siehe Nr 208

ZitatHabe mich ganz normal umgemeldet und bin im Anschluss zu meinem Personalfeldwebel gegangen um die neue Wohnung anerkennen zu lassen.

Das ist auch falsch ... da dies so einfach nicht geht

ZitatMein Personalfeldwebel sagte zu mir das ich der Ukv auch widersprechen kann


B-2213/6

Nr 208

"Wurde eine Versetzung ohne Zusage der UKV ausgesprochen und zieht der bzw.
die Berechtigte während des Bezuges von Trennungsgeld aus einer anerkannten Wohnung
in eine andere Wohnung um, ist die neue Wohnung auch anzuerkennen und berücksichtigungsfähig.

Auf ihre Lage zum alten und neuen Dienstort kommt es dabei nicht an.

Die Bestätigung und Feststellung ihrer Berücksichtigungsfähigkeit obliegt in diesen Fällen der das Trennungsgeld festsetzenden Stelle."



Wer hat denn dieses Schreiben verfasst ?

ZitatHeute habe ich erneut einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde das ein schreiben vorliegt indem mir die Umzugskostenvergütung erteilt wird.

Und was steht als Begründung darin ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Kreidler385

Vielen Dank schon mal für die Antworten! Ich bekomme das schreiben vom bwdlz leider erst am Montag, da ich momentan noch auf Lehrgang bin. Ich werde dann am Montag aus dem schreiben zitieren.

Lg

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