Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Weiterverpflichtung und PBZ

Begonnen von Sunnybrook, 05. August 2017, 01:58:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sunnybrook

Moin Moin,
Ich habe eine Frage bezüglich des PBZ, und zwar bin ich im ersten Jahr am Studium gescheitert, und habe jetzt Antrag auf Offz Ohne Studium gestellt.
Will mich auf eine Verwendung beim LwObjS wie ursprünglich geplant einsetzen lassen und würde jetzt von SaZ 4 (stufenweise bei OA ) um 11 Jahre auf SaZ 13 verlängern.

Über die Liste für PbZ weiß ich, dass ObjSLw eine ausgeschriebene Mangel Verwendung ist, daher wollte ich wissen, ob ich dann Prämien berechtigt bin, und falls ja, wie dann das weitere Vorgehen wäre
Zzt ist in der Einheit kaum jemand da wegen Abbau Urlaub und ich bekomme noch keine weiteren Infos, zumal das eher eine exotische Frage ist.

Mit kameradschaftlichen grüßen
Sunnybrook

F_K

Hä?

Du bist doch Saz 13, oder?

Daher gibt es keinen PBZ - du bist schon gebunden.

Ralf

Jein, F_K.
Ja, die ursprüngliche Verpflichtungserklärung lautete SaZ13, das ist eine Verpflichtungserklärung mit Ausbildungsgang im Studium.
Mit Scheitern wird man erst einmal per se nicht weiter festgesetzt, das bekommt man auch im Bescheid so geschrieben, incl. Stufung in der OA-Crew, wenn noch nicht Lt..
Will man nun trotzdem weiter machen, ist eine neue Verpflichtungserklärung im Ausbildungsgang ohne Studium abzugeben und deswegen auch die "Weiterverpflichtung".
Und ja, wenn das in einer Mangelverwendung geschieht, ist der PBZ bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen zu zahlen.
Ist das so richtig, dass derjenige, der sein Studium schafft, kein PBZ bekommt (ggf. hat er eine Verpflichtungsprämie bekommen) und derjenige der scheitert, eine bekommt? Nein, m.E. nicht, aber da sind wir dran, dass irgendwie geregelt zu bekommen. Ist nicht ganz einfach, weil die Möglichkeiten sehr homogen sind, einige haben schon Ausbildung, andere noch nicht, eigentlich braucht man sie ja wirklich dringend, aber wirklich gerecht ist es halt -wie geschildert- nicht.

@TE: Grundsätzlich: Wenn du dann festgesetzt bist und die Qualifikationen hast, wird er von Amts wegen gezahlt. Da muss man nichts weiter machen.
Da du bisher die Qualifikation nicht hast und zu diesem Zeitpunkt die WV abgibst, bist du eigentlich nicht in dem durch den Gesetzgeber gewünschten Personenkreis drin. Von daher dürftest du keinen bekommen.
Der §44 BBesG wurde nämlich geschaffen, um Fachkräfte länger zu halten. Das impliziert, dass jemand schon ausgebildet ist. Es ist aber in begrenzten Fällen auch möglich, dieses mit einer Konditionierung zu verbinden. Im Zusammenhang mit der Vergabe von PBZ können Zusicherungen gegeben werden (§ 38 VwVfG). Die Zusicherungen sind einzelfallabhängig mit Vorbehalten zu versehen, die beispielsweise die Weiterverpflichtung und notwendig zu erlangende Qualifikationen betreffen. Dabei ist auch die Dauer der ggf. erforderlichen Ausbildung zu berücksichtigen.
Wenn dem so wäre, würdest du vorab dazu einen Bescheid bekommen. Ich würde das als PersFhr in deinem Fall jedoch nicht machen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Sunnybrook

Schonmal vielen Dank für ihre Antworen.
Es wird ja stufenweise hochgesetzt, bin vorerst nur SaZ vier und hätte in einem Jahr vorerst DZE (30.09.18)

Ralf

Ja und?
Das hat doch nichts mit einer Weiterverpflichtung zu tun.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau