Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?

Begonnen von fabio.white, 28. August 2017, 16:55:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

fabio.white

Hallöchen, "kurze" Vorgeschichte:

Ich bin 25 Jahre alt und studiere derzeit noch in zivil.
Bewerben möchte ich mich für eine Feldwebellaufbahn bei der Luftwaffe, oder dem Heer.
Ich weiß, dass die folgenden Erläuterungen komisch klingen können, aber ich bitte euch trotzdem, darauf einzugehen.

Vor etwas über einem Jahr, genau in der Klausurenphase bekam ich recht starkes Fieber und meine beiden Mitbewohner waren auch nicht in greifbarer Nähe,
also ging ich, trotz Krankheit, selbst einkaufen.
Da ich wegen der Klausurenphase so oder so völlig neben mir stand, packte ich einfach alles, was halbwegs essbar & gesund aussah in meinen Rucksack, ging zur Kasse, bezahlte und verließ das Geschäft.

Als ich ca 20 Sekunden aus dem Laden raus war, kam ein Ladendetektiv auf mich zu und verlangte, dass ich meinen Rucksack öffnete, was ich selbstverständlich tat.
Was dann passiert ist, grenzt nicht nur an Dummheit, sondern ist eben diese. Ich hatte eine Packung Wurst, sowie eine Zitrone waren im Laptopfach des Rucksacks, welche ich nicht bezahlt hatte.

Lange Rede, kurzer Sinn,
der Detektiv glaubte mir logischerweise nicht und schrieb eine Anzeige.
Eine Woche später, hatte ich einen Brief der Polizei im Briefkasten, auf dem ich Stellung nehmen konnte, was ich Tat.

Nach quälend langen Wochen, erhielt ich endlich Meldung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren nach 153 StPO eingestellt wurde.

Ich war vorher nie straffällig geworden und es bestehen keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis.
Meine Frage lautet nun:

Wenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?

justice005

ZitatWenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?

Sie werden nicht nach "nennenswertem Kontakt" zur Polizei gefragt, sondern ob Sie schonmal in einem Strafverfahren verurteilt worden sind. Diese Frage können Sie wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Eingestellte Ermittlungsverfahren interessieren nicht, erst Recht nicht, wenn sie ohne Auflage nach § 153 StPO eingestellt wurden.

fabiowhite

Hallo, es hat alles soweit geklappt und ich wurde tatsächlich nur nach laufenden Verfahren/ Verurteilungen/ Sozialstunden gefragt, oder ob der Führerschein schonmal abhanden war.

Allerdings wurde ich nun für eine Stelle eingeplant, welche eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 erforderlich macht.
Sollte mein Traum Feldwebel im Stabsdienst zu werden jetzt doch noch scheitern?
Eine Antwort würde mich sehr freuen.

miT

Zitat von: justice005 am 28. August 2017, 17:10:36
ZitatWenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?

Sie werden nicht nach "nennenswertem Kontakt" zur Polizei gefragt, sondern ob Sie schonmal in einem Strafverfahren verurteilt worden sind. Diese Frage können Sie wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Eingestellte Ermittlungsverfahren interessieren nicht, erst Recht nicht, wenn sie ohne Auflage nach § 153 StPO eingestellt wurden.
:o same
Kameradschaftliche Grüße!

justice005

Bei der ü2 werden die Polizeidaten am Wohnsitz des Betroffenen abgefragt. Daher dürfte der Diebstahl bekannt werden. Da er aber nicht zu einer Verurteilung geführt hat und das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es vermutlich insgesamt kein Problem sein.


miT

Zitat von: justice005 am 01. Oktober 2017, 08:56:47
Bei der ü2 werden die Polizeidaten am Wohnsitz des Betroffenen abgefragt. Daher dürfte der Diebstahl bekannt werden. Da er aber nicht zu einer Verurteilung geführt hat und das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es vermutlich insgesamt kein Problem sein.

Bitte lesen Sie doch einfach die Antworten. Und am ENDE werden Sie es sowieso zwangsweise herausfinden.
Kameradschaftliche Grüße!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau