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Stunden und FvD mitnehmen auf die neue Dienststelle

Begonnen von Kaai, 15. November 2017, 09:08:26

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Kaai

Schönen guten Tag,

Ich bin Marinesoldat und bin einige Wochen auf See gewesen. Dort habe ich Stunden und gesammelt und eine Freistellung vom Dienst. Nun bin ich auf ZaW kommandiert worden und wurde von Bord ausgeflogen.
Kann ich hier an der Dienststelle wenn wir z.B. den Tag vor Heiligabend uns frei nehmen sollen diesen auch mit Stunden bzw. einem FvD "einlösen".
Viele aus dem Hörsaal sagen dass das nicht geht, da ich die vorher hätte abbauen müssen... Witzig...

Soweit ich weiß verfallen die aber irgendwann.

Danke für eure Hilfe

CIRK

Ihr ehemaliger Vorgesetzter muss nur bestätigen, dass die entsprechenden Ansprüche entstanden sind und er aus dienstlichen Gründen keine Möglichkeit hatte diese in Freizeit auszugleichen, dann können Sie diese natürlich auch an Ihrer neuen Dienststelle geltend machen.

OStGefr FKB

FüUStgBtl 286 - Rotenburg a.d.F
BwKdo USA / CAN - Reston
ArtLehrBtl 345 - Idar-Oberstein
EloKaBtl 932 - Frankenberg / Eder

CIRK

Zitat von: OStGefr FKB am 15. November 2017, 09:26:44
du bist zur ZAW kommandiert...die Stunden verfallen nur bei Versetzung..

Auch bei einer Versetzung verfällt nichts.

Kaai

@CIRK:

Wäre dass dann in dem Fall der Hauptabschnittsleiter oder der Erste Offizier?

CIRK

Der Disziplinarvorgesetzte. Wenn ich die Marinestruktur richtig in Erinnerung habe, sollte dass auf einem Boot der Kommandat und auf einem Schiff der 1. Offizier sein.

KillBurn93

Schiffe:
1 DV 1. Offizier
2 DV Kommandant

Boote:
1 DV Kommandant

Also alles richtig Cirk
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

femalesoldier

Zitat von: CIRK am 15. November 2017, 09:27:49
Zitat von: OStGefr FKB am 15. November 2017, 09:26:44
du bist zur ZAW kommandiert...die Stunden verfallen nur bei Versetzung..

Auch bei einer Versetzung verfällt nichts.

Das ist richtig! Denn dank unserem neumodischen AZE-Tools werden Ansprueche per Mandantenwechsel zur neuen Einheit weitergereicht.

Bei uns laeuft es wie folgt ab: Soldaten unserer Einheit, die ueber einen laengeren Zeitraum kommandiert sind (hier: ZAW), lassen uns die jeweiligen Antraege zu kommen.
Die Genehmigung erfolgt ueber den zustaendigen DV.

Zu beachten ist eigentlich nur, dass zum Anspruch auch immer ein Nachweis gehoert. Dann sollte der Genehmigung nichts im Weg stehen.

Ein erwirtschafteter Anspruch auf DstBefr, sowie FvDs koennen ueber einen Zeitraum von 9 Monaten Bestand haben. Somit verfaellt selbst bei einem Jahreswechsel kein Anspruch.
Bei letzterem ist eine Uebernahme von maximal +20 Std allerdings erwuenschenswert (SAZV-konform...aber auch da ist Papier sprichwoertlich geduldig  ;) )
In fide cohaeret.

Andi

Und mit Nachweis ist der komplette Studennachweis seit Einführung der SAZV gemeint.
the rest is silence...

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