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Missglückte Versetzung

Begonnen von bundeswehr97, 18. November 2017, 21:57:20

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bundeswehr97

Guten Abend zusammen

Wir haben bei uns in der AGA vor einigen Wochen die Möglichkeit gehabt, als FWDL den Verwendungswunsch zu ändern. Habe mich dann versetzen lassen nach Südbayern, jedoch ist der Antrag beim Personalmanagement noch nicht durch, deswegen werde ich jetzt noch in meine eigentliche Einheit versetzt. Hätte dazu jetzt folgende Fragen:

1. Kann es sein, dass ich in meiner ursprünglichen Einheit jetzt nur 1 bis 2 Wochen bleibe und dann schon wieder abkommandiert werde? Weil ich somit in der neuen Kaserne den kompletten Einstieg verpassen würde (also Einweisung wo sich alles befindet und ähnliches)

2. Wäre es möglich - Solange die Versetzung nach Südbayern noch nicht durch ist - diese zu wiederrufen und stattdessen einen neuen Versetzungsantrag zu stellen?

Beste Grüße

Ralf

Du kannst jederzeit deinen Versetzungsantrag zurückziehen. Ob der dann noch "angehalten" wird oder nicht, zeigt sich dann, in welchem Stadium er ist. Du kannst auch jederzeit einen neuen stellen. Auch da wird sich zeigen, ob er realisiert wird. Das hängt alles von vielen Faktoren ab.
Du weißt aber nun schon, wo du hin willst?
Du hast eine ursprüngliche Einplanung angenommen, die passte wohl nicht. Dann wolltest du nach Südbayern. Das passt nun auch wieder nicht.

Ich will dir mal etwas zum Nachdenken geben: jedes Mal erzeugst du damit einigen Leuten Arbeit, die sicherlich auch für andere Problemfälle aufgewendet werden könnte. Das ist ja nun kein großes Spiel, sondern da steckt ja schon ein ernster Hintergrund dahinter, dass der Staat Geld ausgibt und dir dafür eine Arbeit zuweist. Mit Hüh und Hott lässt sich auch für eine Einheit schlecht planen.
Es gehört zum Erwachsen werden, dass man Entscheidungen gut durchdenkt, sie trifft und dann auch diese durchzieht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Sie können natürlich jederzeit einen Versetzungsantrag stellen. ABER so ein Antrag kann durchaus vom zuständigen Personalführer im BAPersBw auch abgelehnt werden, und das auch ohne Angabe von Gründen. Warum sollte sich der Dienstherr bei einem vielleicht "nur" FWDL 7 so einen Stress machen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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