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TG6 Umzug, überschneidende Mietverträge

Begonnen von dunstig, 30. November 2017, 13:40:44

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dunstig

Servus,

unsere Sachbearbeitern in der Abrechnungsstelle ist gerade in Elternzeit gegangen und die Vertretung arbeitet sich noch ein, weswegen ich ein wenig vertröstet wurde, da mein Anliegen nicht das Dringendste ist, was zum Jahresabschluss ansteht.

Verständlich, hilft mir aber erst einmal nicht weiter, daher frage ich einfach mal bei unserem fähigen Personal hier nach :)

- Ich bekomme TG nach §6
- Entfernung Wohnung -> Dienstort: 42km

Ich werde Anfang nächsten Jahres umziehen (rein privat, nicht dienstlich veranlasst) und zwar so, dass sich die Mietverträge überschneiden:

- Mietende alte Wohnung: 31.03.
- Mietbeginn neue Wohnung: 15.02.
- Entfernung neue Wohnung -> Dienstort: 65km

Ich bin mir relativ sicher, dass Zumutbarkeitsprüfung usw. ergeben werden, dass weiterhin TG nach §6 gewährt wird, da sämtliche Kriterien zutreffen sollten und zwei Kameraden aus der neuen Nachbarschaft ebenfalls TG nach §6 bekommen. Dass der Betrag entsprechend auf die alte Entfernung gedeckelt wird, ist bekannt.

Aber wie lange ist jetzt die alte Wohnung für das TG maßgeblich? Bis zum Auslaufen des Mietvertrages? Oder muss die Zumutbarkeitsprüfung, Anerkennung, Vorlage Mietvertrag usw. bereits nach Beginn des neuen Mietverhältnisses geschehen? Oder ist der Termin des Umzuges hier maßgeblich?

Besten Dank und viele Grüße

dunstig
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111

Bis die neue Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt. In Beamtendeutsch: Bis diese Bezugsfertig ist. Das bedeutet, Küche, Bad, Strom, Heizung sind funktionsfähig und der Grundbedarf an Möbeln ist in der Wohnung: Bett, Schrank, Hausrat, Badezimmermöbel.
Sie können den Zeitpunkt also auf den Tag des Umzuges festlegen.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111

Auf dem TG Antrag befindet sich ein Feld "Bei Umzug: Wohnung bezugsfertig ab............."

Andi

Der Tag des Umzuges ist im entsprechenden Feld beim TG-Antrag anzugeben und ab diesem Tag ist dann die neue Wohnung relevant. Gleichzeitig sollte dann durch das TG-gewährende BwDLZ auch gleich die Anerkennung der Wohnung erfolgen, denn ohne diese Anerkennung keine Zahlungen. Ist aber nur ein formeller Akt bei dem der neue Mietvertrag einmal vorgelegt wird. Auf Basis des entsprechenden Bescheides erfolgt dann die Eingabe in SAP.

Gruß Andi
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