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Fahrkarte von der BW

Begonnen von Littlesky, 30. April 2006, 15:29:50

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Littlesky

Ich habe eine Frage wegen der Fahrkarte die man als FWDL GWDL bekommt. Ich selbst wohne in Berlin und bin stationiert in Erfurt. Natürlich habe ich für die Fahrt eine entsprechende Karte bekommen. Nun ist es aber so, dass meine Lebensgefährtin in Freiburg (also genau entgegengesetzt meines Heimatortes) wohnt. Auf dauer ist es natürlich schwierig immer wieder selbst das Geld dafür aufzubringen weswegen mich folgendes interessieren würde:

Gibt es die möglichkeit mehrere Heimatorte in die Karte eintragen zu lassen (es sind ja genug Zeilen vorhanden). Eventuell über eine Eintragung als Zweitwohnsitz oder ähnlichem.

Ich wäre für Hilfe diesbezüglich sehr erfreut. Vielen Dank

peppie

Nein, da werden nur andere Standorte eingetragen, wenn du z.B auf Lehrgänge gehen musst (z.B SGA, führerschein ect) als GWDL'er/FWDL'er. Oder du wirst versetzt, dann wird ein neuer Standort eingetragen, aber nur weil deine Freundin woanders wohnt, wird wohl kein anderer Standort eingetragen.

Alle angeben ohne Gewähr, da es nur vermutungen sind..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Huey

Die Fahrten gelten nur zwischen deinem Dienstort und deinem Wohnort....

Wohnst du bei deiner Freundin, ist dies dein Wohnort-weist du dieses dem Gezi irgendwie nach, wird halt der alte Wohnort gestrichen, und der neue eingetragen....

Ansonsten ist dein Besuch bei deiner Freundin dein Privatvergnügen, für das der Dienstherr nicht aufkommt....

Timid

Zitat von: Huey am 30. April 2006, 16:35:43Wohnst du bei deiner Freundin, ist dies dein Wohnort-weist du dieses dem Gezi irgendwie nach, wird halt der alte Wohnort gestrichen, und der neue eingetragen....

Anders formuliert: Die Karte gilt zwischen Wohnort und Standort. Der Wohnort ist dabei die Adresse, unter der du bei der Bundeswehr gemeldet bist, und an die du auch z.B. den Einberufungsbescheid bekommen würdest/hast. Ziehst du um (z.B. zu deiner Freundin), dann ändert sich der Wohnort (in den meisten Fällen aber zumindest die Adresse), was du sowieso im GeZi angeben musst. Ändert sich der Wohnort dadurch, dann wird auch der Bahnberechtigungsausweis geändert.

Andernfalls ändert sich nichts, und du bleibst auf den Kosten für die Fahrten zu deiner Freundin, aus dem von Huey genannten Grund, selber sitzen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Sliver (Gast)

Nur so am Rande: Die Bw-Fahrkarte gilt als Bahncard 25. Damit bekommst du die Bahnfahrkarte zu deiner Freundin wenigestens etwas billiger...

Littlesky

Zitat von: Sliver (Gast) am 30. April 2006, 20:04:24
Nur so am Rande: Die Bw-Fahrkarte gilt als Bahncard 25. Damit bekommst du die Bahnfahrkarte zu deiner Freundin wenigestens etwas billiger...

Hab ich gewusst...trotzdem Danke auch an alle anderen de mir geholfen haben