Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trennungsgeld während einer ZAW

Begonnen von Gaszkin, 10. Januar 2018, 17:30:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gaszkin

Sehr geehrte Forum Mitglieder,

ich befinde mich z.Zt auf einer ZAW die mit einem 6 Monatigen Praktikum in einem Zivilen Betrieb verbunden ist. Von unseren Leitdozenten haben wir die Praktikumsbetriebe verteilt bekommen. Aufgrund dessen, dass mein Praktikumsplatz 65km von meinem Dienstort/ZAW BeSt entfernt ist, pendle ich in der Woche die 65 km hin und zurück. Ein TG6 Antrag habe ich bereits gestellt, darauf hin bekam ich eine eMail von dem zuständigen Bearbeiter, dass die Zumutbarkeit der tägl. Rückkehr zum Dienstort festgestellt werden muss.

Was bedeutet dies ?

Habe bereits mich hier im Forum etwas erkundig was das angeht, jedoch werde ich da nicht wirklich schlau von.

Wie wird das berechnet ?

Dienstbegin ist immer um 06.45 und endet um 16.30, ich benutze mein privates Kfz, gibts überhaupt noch das Vpflgeld ?

MfG


Rollo83

Das ist in der Trennungsgeldverordnung bzw in den Ausführungsbestimmungen sehr gut und für jeden verständlich erklärt.
Grob angerissen geht es dort um die Fahrzeiten mit dem KFZ und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und um die Abwesenheit von "zu Hause".

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau