Werte Kameradinnen und Kameraden,
derzeit stehe ich in einem Reservewehrdienstverhältnis (stv. Ltr eines KVK) und bin in keiner aktiven RDL. Ist für mich das kostenfreie Bahnfahren hierdurch trotzdem möglich?
Laut A-2630/5 – „Der Anspruch besteht nur für Soldatinnen und Soldaten. Soldatin oder Soldat ist, wer in einem Wehrdienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SG steht. Dazu gehören auch Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz (ResG) und Soldatinnen und Soldaten, die an einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 SG teilnehmen.“
Nach dieser Fußnote würde ich „Ja“ sagen, beim FAQ “Fragen und Antworten zu Kostenfreies Bahnfahren in Uniform“ steht hingegen nur:
„Das kostenfreie Bahnfahren gilt für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie Reservistendienst Leistende während des Zeitraums ihrer Heranziehung), die in Uniform und mit gültigem Truppenausweis sowie einer auf den Namen der Soldatin bzw. des Soldaten ausgestellten, kostenfreien Fahrkarte reisen. Entscheidend für die Berechtigung ist der Status zum Zeitpunkt des Fahrtantritts.“
Würde daher eine RDL voraussetzen. Was gilt nun bzw. welcher Status? Truppenausweis und Uniform sind ja durch das Reservewehrdienstverhältnis vorhanden.