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Dienstliche Ausrüstung verloren - privat nachkaufen?

Begonnen von JW90315, 14. Januar 2017, 22:34:51

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Andi

 ;) Gut, dass das keine Glaubensfrage ist. Und die strafrechtliche Schiene hast du ganz neben bei noch vergessen.
the rest is silence...

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F_K

@ Andi:

Grundsätzlich stimme ich Dir ja zu - allerdings sind die Aussagen "Bäume sind  manchmal grün" und bei "Schädigung des Dienstherrn ist die Schadenssumme nicht entscheident - sondern das Vergehen"  beide richtig, hier aber nicht einschlägig.

NOCH liegt hier keine (Wehr-)Straftat vor - der TE kommt hier "nur" Meldepflichten (und Aufsichtspflichten über seine Ausrüstung) nicht nach - er begeht keine Straftaten.

schlammtreiber

Verlustmeldung schreiben, neues holen, glücklich sein.

KRÄHT.KEIN.HAHN.DANACH.AUSRUFEZEICHEN.
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Wutzi1973

Wie kann man sein Barrett verlieren? Das ist das heiligste jedes Soldaten. Ich habe mein allererstes von 1991 noch. Und die Litzen, die mir mein Ausbilder nach der Grundausbildung aufgezogen hat. Ansonsten VM schreiben. Kostete damals 5 Mark 90. Jetzt nur mal so allgemein. Auch wenn der Thread schon etwas älter ist.

LG Tom

schlammtreiber

Zitat von: Wutzi1973 am 29. Oktober 2017, 08:09:09
Wie kann man sein Barrett verlieren? Das ist das heiligste jedes Soldaten.

Genau deswegen wird es ja oft verloren  ;)
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InstUffzSEAKlima

Mein letzter Chef hat zu einem zuversetzten Soldaten, der nur noch für kurze Zeit eine zbV-Stelle bis zum BfD hatte und aus einer anderen Truppengattung bzw. einem anderen OrgBereich stammte geheißen, dass man das Barett nicht umtauscht, sondern soviel Stolz haben sollte, es zu behalten und eine Verlustmeldung dafür zu schreiben, die er kommentarlos abzeichnet.

Ralf

Gibt leider immer wieder (auch Vorgesetzte) Soldaten, die Dienstvergehen begehen.
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Andi8111

Manchmal, sogar in meinem Gedankengut, gibt es Momente, in denen Tradition und Selbstverständnis überwiegt ;) (Womit ich nun nicht radikale Treffe, Aufnahmerituale oder dergleichen mehr meine, sondern, wie eben geschildert, auch mal was behalten, was einem nicht gehört ;))

Ich habe mal eine Schreibtischplatte bekommen mit eingeschnitzten Namen und aufgebrachten Bildern von Kameraden... *hust*

Aber der Blaue Tisch war dann eh bald zum aussondern geplant ;)

justice005

ZitatSeit wann bezahlt die Diensthaftprlfichtverletzung für grobe Fahrlässigkeit wie das Liegenlassen eines Baretts und "Vergessen" Desselben über drei Jahre?

Was für seltsame Überlegungen hier überhaupt angestellt werden.

Schon immer. Die Diensthaftpflichtversicherung zahlt sogar NUR bei grober Fahrlässigkeit. Denn bei bloßer einfacher Fahrlässigkeit muss ja der Soldat selbst nicht haften und demzufolge logischerweise auch nicht seine Versicherung.

Ansonsten schließe ich mich der Mehrheit an. Schadensmeldung schreiben und fertig. Das ist wirklich keine große Sache. Freiwillig zahlen sollte man grundsätzlich nie, warum auch? Aber wenn auf Haftung entschieden wird, würde ich hier kein Theater machen. Das ist schon in Ordnung.

Bei dem Versuch, ein selbst gekauftes Barett einzutauschen, wäre ich hingegen vorsichtig. Kleinliche Menschen und Juristen könnten das möglicherweise als (versuchten) Betrug werten, was nicht nur ein schweres Dienstvergehen, sondern eine Straftat wäre.

Also bitte kein Theater veranstalten, sondern einfach Schadensmeldung schreiben.


Unproomn

Eine ergänzende Frage: Ich (Reservist) habe hier einen Dienstmantel, der einige stärkere Verschmutzungen durch lange Lagerung abbekommen hat (ja ja, wird jetzt alles wieder verwendet). Da könnte ich jetzt für 20€ oder was eine Spezialreinigung engagieren und hoffen, daß es weggeht. Oder eine SSM schreiben, "unreinigbar verschmutzt". Daher die Frage, auf welche Kosten man bei einem Dienstmantel so ungefähr zukommen kann? Wenn das Ding bei einer SSM mit 40-50€ zu Buche schlagen würde, würde ich es natürlich lieber selbst zu reinigen versuchen...

bayern bazi

einfach zur nächsten "bekleidungskammer" und tauschen - dürfte "normal" kein problem sein

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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