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Wo werde ich eigentlich wohnen? ???

Begonnen von Staff Sergeant, 23. November 2018, 15:10:57

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Stryker71

In Mayen gibt es in der gesamten Kaserne exakt drei Betten. In einem davon schläft der OvWa, die anderen beiden sind in den Arrestzellen. Sie werden also dort definitv nicht in der Kaserne schlafen.

Grundsätzlich sind sie als Verheirateter mit eigenem Hausstand Trennungsgeldberechtigt. Das heißt, die Bundeswehr zahlt ihnen neben einem kleinen Tagessatz und zwei Heimfahrten im Monat auch einen Mietzuschuß, wenn es keine Unterkünfte in der Kaserne gibt. Dieser Mietzuschuß ist von Standort zu Standort unterschiedlich, mit ihm können sie dann später, wenn sie fest am Standort sind, dauerhaft eine kleine Wohnung mieten. Wenn ihre Familie mit umzieht fällt das natürlich weg, dafür erhalten sie einen Zuschuss für den Umzug.

Theoretisch haben sie für die ersten zwei Wochen nach der Versetzung in die neue Einheit Anspruch auf ein Hotel, wenn man ihnen keine Unterkunft stellen kann. In dieser Zeit müssen sie sich dann selbst um eine Unterkunft kümmern, für die zwei Wochen bietet sich so etwas wie eine Pension oder eine Ferienwohnung an.

TomTom2017

Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 12:19:15
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).

Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben.  ;)

ulli76

An solchen Standorten gibt es auch oft SoldatenWG, ansonsten gibt es eben auch Pensionen/möblierte Zimmer/Ferienwohnungen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Staff Sergeant

Zitat von: TomTom2017 am 24. November 2018, 16:09:50

Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Danke, das verstehe ich.

Zitat
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen

Was Refü bedeuted weiß ich allerdings nicht

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

bayern bazi

Es gibt da in JEDER Kp jemanden der sich mit dem Thema auskennt, und dir auch Auskunft geben kann - DER MANN MIT DER GELBEN SCHNUR - auch Mutter der Kompanie  oder Spieß gennant

einfach mal über die Kaserne anrufen und den Kompaniefeldwebel verlangen

diesen dann das Thema erklären und der müsste im Regelfall auskunft geben können, weil er weiß was er an Stuben / Unterkünfte ecc vorhanden hat :o



wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LoggiSU

Zitat von: TomTom2017 am 24. November 2018, 16:09:50
Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 12:19:15
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).

Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben.  ;)

So wars bei mir auch. Und mit nem bisschen Eigeninitiative habe ich eine schöne Wohnung gefunden, die kpl. über den Mietzuschuß abgedeckt ist.
Erst den Antrag auf Mietzuschuß gestellt und nach Zusage diverse Ferienwohnungsvermieter angeschrieben, ob Langzeitmietung möglich ist. Direkt der erste hat zugesagt und nach nem Besichtigungstermin alles klar gemacht. War völlig problemlos.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Staff Sergeant


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