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Negativ Highlight zum Dienstzeitende | Handlungsoptionen ?

Begonnen von Beni, 07. März 2018, 10:49:52

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Beni

re:F_K
Naja, es sei denn sie fangen an die Mannschaften in die Offz.-Stuben zu stecken ... .


re:KlausP
Sie sind natürlich nicht ungehört geblieben, hatte nur gehofft es gäbe mehr Eskalationsmöglichkeiten.


Werde die Entscheidung über meinen mündlichen Antrag abwarten und dann mit VPOffz ggf. auf nach WBO vorgehen. Danke !

F_K

@ Beni:

Wenn keine "Mannschafts-" Stuben vorhanden sind, ist es RICHTIG und GEBOTEN, auch Mannschaften kostengünstig dienstlich unterzubringen, bevor es eine teuere Hotelunterbringung wird.

Beni

re: F_K
stimmt, jedoch verlassen momentan so viele Mannschaften die Kaserne die hier "wohnten", dass dieser Fall nicht vorkommen sollte.

F_K

"Soll" ist nicht so wichtig, die Frage ist wie das "IST" aussieht.

Sollte sich die Situation so wie von Dir eingeschätzt darstellen, so wird die Beschwerde erfolgreich sein.

Andi

Zitat von: Beni am 08. März 2018, 08:11:12
Passieren kann das in dem man den Studenten nicht klipp und klar die Regeln vermittelt.

Passieren kann das, wenn ein erwachsener Mensch zu dumm ist die Prüfungsordnung zu lesen, zu verstehen und umzusetzen! In diesem Bereich berät bei Unklarheiten übrigens immer das Prüfungsamt.
Das ist eine akademische Pflicht eines Studenten einer UniBw (wie auch im Zivilen) und keine Bringschuld militärischer Vorgesetzter.
Ich wundere mich allerdings gerade deutlich, dass hier nur die Exmatrikulation eingeleitet wurde. Ich hätte hier einen klaren Verstoß zur Pflicht zum treuen Dienen gesehen und a) nach dem vierten Dienstjahr ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Schadbearbeitung für die Studienkosten mit vermutlich vorgeschlagener Inregessnahme des Soldaten eingeleitet.

Zitat von: Beni am 08. März 2018, 08:11:12
Kurzum: hätten wir uns angemeldet und wären einfach nur nicht erschienen wären wir alle noch im Studium gewesen.

Also völliges Versagen der Studenten.
Und wenn ich mir den Schreibstil anschaue sehe ich eine völlige sich durchziehende Selbstüberschätzung.

Trennung.
Ich sehe im vorliegenden Fall durchaus eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Widerruf der Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft ohne ausreichende Berücksichtigung des nahen Dienstzeitendes erfolgt ist. Zumindest für die Anwesenheitszeiten in der Einheit (nicht für die Zeiten der Lehrgangsabwesenheit) sollte wohl eine Unterkunft in irgendeiner Form aus Fürsorgeaspekten sichergestellt werden, sofern dem Bund dafür keine Kosten entstehen.

Ansonsten ist eine Genehmigung nunmal jederzeit widerrufbar.

Gruß Andi
the rest is silence...

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dunstig

Und letztendlich hat Andi nur das auf den Punkt gebracht, was alle anderen auf eine höfliche Art umschrieben haben.

Aber wenn selbst solch deutliche Worte nicht zur Selbstreflexion beitragen, ist es wohl besser, hier einfach dicht zu machen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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