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Berechtigt für Trennungsgeld nach §3?

Begonnen von DK910, 18. März 2018, 22:10:06

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DK910

Moin Moin,

ich hab folgendes Probleme, bin seit 2014 in der Bundeswehr. Hab meine AGA in Hagenow gemacht und wohnte da noch bei meinen Eltern und hab die UKV zusage bekommen. Bin nach der AGA nach Munster gekommen mit der UKV. Ende 2015 bin ich wieder nach Hagenow versetzt worden und hab dort meine Wohnung nach Paragraph 10 Abs. 3 BUKG Eintragen lassen, die 70km von Hagenow entfernt liegt. Sie wurde im räumlichen zusammenhang eingetragen.
Bin seit 2016 bis ende 2017 immer nach Hause gefahren ohne TG zu kriegen soweit auch alles richtig und gut.
Wurde Anfang 2018 wieder nach Munster Versetz. Auf der Versetung steht meine Adresse drauf und das meine Wohnung anerkannt ist.
Und unten auf der Versetzung bei Dienstantritt steht
"Die Entscheidung zur UKV mit Begründung und versehener Rechtdbehelfsbelehrung ergibt sich aus den Nummern 10.2 +17 der Anlage, welche Bestandteil dieser Personalverfügung ist"
Soweit so gut dachte ich mir und hab drauf den Monat TG 3 geschrieben. Nach 6 Wochen bearbeitungsdauer kam keine Rückmeldung oder eine Zahlung.
Woraufhin ich mal bei Refü angefragt hab ob der Antrag bei ihn eingegangen ist. Ja ist er meinte der Refü aber ist gibt da Probleme meite er zu mir. Und zwar wurde meine Versetzung  geändert in  11.1 +17 meinte er zu mir. Davon wusste ich nichts er meinte das wäre Pers. Sache und müsste mir eröffnet werden. Jetzt wird vom BAPers geprüfte ob ich TG 3 bekomm oder nicht meite er zu mir.
Jetzt meine Frage wie soll ich mich verhalten?
Bin TG 3 berechtigt?

edit: Titel angepasst, so viel Zeit sollte schon sein.


DK9100

Hallo IT'ler,
Sie meinen ich bin TG 3 berechtigt oder?
Und die geänderte Versetzung ?
Bitte um Hilfe

LwPersFw

Das "Problem" ist die erste Versetzung nach Munster mit Zusage der UKV.

Wenn Sie die UKV abgerechnet haben, weil Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen eigenen Hausstand hatten, ist die aktuelle UKV-Entscheidung 11.1 des BAPersBw falsch.

Diese wäre nur korrekt, wenn Sie u.a. die erste UKV-Zusage für Munster nicht abgerechnet hätten.

Also... wenn Sie die UKV für die erste Verwendung in Munster abgerechnet haben...

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Abänderung der falsch ergangenen UKV-Entscheidung nach Nr 11.1.

Erklären Sie, dass Sie die erste UKV-Zusage nach Munster abgerechnet haben und zum damaligen Zeitpunkt noch keinen eigenen Hausstand hatten.

Bitten Sie um rückwirkende Berichtigung der UKV-entscheidung in Nicht-Zusage der UKV nach Nr 2.3.

Danach müssen Sie den Bescheid des BAPersBw abwarten.

Reichen Sie weiterhin monatlich TG-Anträge ein, auch wenn diese ggf. z.T. abgelehnt werden.

So sichern Sie aber Ihre Rechte auf eine rückwirkende Zahlung, wenn die UKV-Entscheidung in Nicht-Zusage geändert wird.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Dean Kaatz

Guten Morgen,

Ich hatte bei der ersten Versetzung nach Munster noch keine
Wohnung. Was meinen Sie abgerechnet haben? (Rucksackumzug)

LwPersFw

Zitat von: Dean Kaatz am 21. März 2018, 09:34:32
Guten Morgen,

Ich hatte bei der ersten Versetzung nach Munster noch keine
Wohnung. Was meinen Sie abgerechnet haben? (Rucksackumzug)

ja
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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