Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zum Trennungsgeld

Begonnen von Olli2000, 18. Mai 2018, 14:45:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Olli2000

Guten Tag liebes Forum,

Ich werde im Juli diesen Jahres in die Bw eintreten.

Ich gab beim Auswahlverfahren meinen Mietvertrag ab und die UKV wurde auch zugesagt.

Nun bin ich jetzt heute umgezogen, sollte den neuen Mietvertrag dem karrierecenter zukommen lassen wegen der Änderung zum Dienstantritt.

Meine Frage ist nun: bekomme ich denn trz Trennungsgeld? Bzw kann ich die neue Wohnung noch anerkennen lassen oder bedarf das einer Zeit?

Neue Wohnung ist unter 30km zum Standort aber hab noch paar Lehrgänge vor mir, die aga, etc deswegen die frage.

Liebe grüsse Olli!

dunstig

Für den Weg von der neuen Wounung zum Dienstort wird es kein Trennungsgeld geben, da für den Umzug ja die UKV zugesagt wurde. Fur zukünftige Maßnahmen, die eine Trennung vom Dienstort erfordern, wie z.B. bei Kommandierungen zu Lehrgängen usw. wird es dann aber Trennungsgeld geben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Olli2000

Ah okay, also hat das mit dem TG nichts mit der UKV zutun?
Dachte jetzt man bekommt nur TG wenn die UKV auch zugesagt wurde. Dann hab ich das so verstanden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Ralf

Wichtig ist, dass die Wohnung vorher anerkannt wird. Dann sollte auch die Nichtzusage UKV erfolgen. Dafür gibt es ja hier auch einige Threads.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Rollo83

TG und Zusage UKV gekoppelt macht ja keinen Sinn.

Entweder TG oder man zieht zum Standort und bekommt dafür die UKV Zusage aber dann natürlich kein TG mehr am Standort.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau