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FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium

Begonnen von Taylor93, 19. August 2018, 17:47:30

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LeK

Also wenn wirklich doch kein Interesse daran besteht, auch mal in einer ganz normalen Grundausbildungseinheit Zeit zu verbringen, könnte ich dem Plan was abgewinnen. Aber sind denn StOffz R nicht ohnehin schon sehr rar? Wenn er dann da - zu seinen eigenen Versuchszwecken - überhaupt reinkäme, würde er doch erst wirklich jemandem, der es ernst meint, "den Platz wegnehmen"?

Aber vor allem wenn ihm diese Tätigkeit dort nicht liegt: würde er danach der Bundeswehr als Reservist erhalten bleiben? Wenn ich mich nicht irre, würde ihm doch der Dienstgrad nur vorläufig verliehen und er würde diesen wieder verlieren?

WirdMaHellImHals

Der TE schreibt doch, dass für ihn die Laufbahn Stoffz-R in Frage kommt.
Warum sollte er sich dann eine komplett andere Verwendung angucken, als die, für die er sich interessiert?
Genau dafür ist eine Eignungsübung da.

LeK

Die "komplett andere Verwendung" habe ich vorgeschlagen, weil er ja nur vorübergehend da sein möchte. Wie oben gesagt würde ich mich mit dem Reinrausspiel etwas schwerer tun, wenn ich mich schon direkt bei der StOffz R-Bewerbung durchsetze.

Es blieben dann auch die anderen angesprochenen Punkte. Vllt hätte er ja Gefallen daran, bis zum Ref einige Zeit als Reservist zuzubringen; das dürfte als abgebrochener Eignungsübender nicht möglich sein.

Taylor93

Okay das klingt so als wäre ein fwd nicht die beste Wahl. Dann werde ich meine juristische Ausbildung so schnell wie möglich beenden. Wäre es denn möglich nach dem zweiten Examen vor der StOffz-R Bewerbung eine ROA anzustreben?  Vg

LeK

Um das deutlich zu sagen: bis jetzt ging ich bei meinen Antworten davon aus, dass du unbedingt vor dem Ref sehen möchtest, ob die Bundeswehr etwas für dich ist, um danach dein Ref auszurichten.

Wenn dieser Gedanke wegfällt, hängt das Weitere wiederum davon ab, was du überhaupt genau machen möchtest. Für was willst du denn zB nach dem zweiten Examen, wenn du StOffz R werden möchtest, ROA anstreben? An _dieser_ Stelle würde wohl wirklich gar nichts mehr dagegen sprechen, direkt in die Eignungsübung StOffz R einzusteigen, wenn du nicht aus irgendwelchen sonstigen Gründen Interesse am ROA hast.

LeK

Vllt wäre vor dem Ref ja der "Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes" etwas für dich, wenn dich sonst nur die Dauer des "normalen" ROA-Werdegangs gestört hat.

Taylor93

Der Überlegung zugrunde liegt der Wunsch vielleicht eine Zeit bei den Gebirgsjägern zu verbringen. Gut wäre es vorher bescheid zu wissen ob überhaupt Musterung etc kein Problem darstellen, allerdings klingt es bisher nicht so als wäre FWD sinnvoll da in der kurzen Zeit eh nicht vertieft ausgebildet wird. Die Bewerbung für StOffZ oder zumindest RO werde ich in jedem Falle zu späterem Zeitpunkt vornehmen, da der Wunsch bei der Bundeswehr, und sei es nur vorübergehend, zu arbeiten immer groß war. Dass ich nach dem Abitur nicht FWD gemacht habe ist leider Gottes an privaten Umständen gescheitert, weshalb es mir auf der decke brennt mir Klarheit zu verschaffen.
Bisher schon mal vielen dank.
Vg

LeK

Wenn du einfach mal eine Zeit bei den Gebrigsjägern verbringen willst, was hält dich denn dann vom FWDL ab, abgesehen davon natürlich, dass es dich juristisch wohl kaum fordert oder gar weiterbringt? Aber was schließlich gedachtest du dort für Aufgaben wahrzunehmen in den wenigen Monaten, die du erübrigen wolltest?^^

LeK


wolverine

Zitat von: LeK am 20. August 2018, 20:50:56
@wolverine: Sinnvoller Beitrag? Du sagst ja selbst, dass er aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung durchaus eingesetzt werden kann - er müsste halt auf den Dienstgrad verzichten. Finanziell ließe sich das ja trotzdem sehen. Aufgaben als Akademiker, zumal Jurist, gibt es in der Personalabteilung. Er erledigt dort ja nichts allein - das tut im Stab ohnehin niemand. Da gibt es genug Mangel und Möglichkeiten. Konkret denke ich an das Vorbereiten, wenn nicht sogar Fertigen von Ermittlungsaufträgen, (Widerspruchs)bescheiden und Stellungnahmen. Bei mehreren Monaten am Stück ist mehr als genug Zeit zur Einarbeitung mit anschließender produktiver Verwendung. Selbst wenn nur vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt würden, wäre das eine Hilfe und gewährte dem Fragenden Einblicke in die Stabsarbeit.
Sie wissen so ungefähr, wovon Sie da schreiben?  ??? Liest sich nicht so. Glauben Sie ehrlich, eine PersAbt oder gar eine Kdo Beh plant einen Gefr mit GA und abgebrochenem FWD ein, um dann Bescheide zu kloppen? Ich bin seit fast zwei Dekaden in diesem Bereich und kann daher beichten, dass dem nicht so ist.
Also für mich ist das Stuss. FWDL deutlich über 12 Monaten oder eben RoA Z 2. Sonst nach dem Zweiten als StOffz R oder WDA bewerben.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

LeK

#25
So ungefähr weiß ich das schon, ja. Allerdings zugegeben auch nur mit FWDL-Fällen, in denen man länger als nur die AGA-Zeit zugebracht hat. Es ist - wiederum zugegeben - lediglich meine ganz persönliche Einschätzung, dass der Gefreite in der Kommandobehörde als Reservist genauso "militärisch" wachsen kann wie der FWDL23, der aus bloßem Zufall ab dem vierten Monat in der Kommandobehörde eingesetzt ist. Und in fachlicher Hinsicht: Ganz sicher gibt es Kommandobehörden, die sich für einen Juristen bedanken würden; besser wäre es freilich auch da, wenn er Offz ist, aber von der Bettkante stoßen, bloß wegen des Dienstgrades? Wozu? Ich weiß von mehreren Jurastudenten, die als Reservisten/Mannschaftssoldaten in InFü-Bereichen in verschiedenem Umfang tätig sind; dann (in fachlicher Hinsicht) ja wohl erst recht jemanden, der fertig studiert hat.

edit: Wort auf Bitten des TE korrigiert

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