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Beförderung vom vorläufigen DG zum entgültigen DG

Begonnen von Arian, 30. Juni 2018, 20:13:31

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Arian

Hallo liebes Forum,

die Suchfunktion habe ich schon genutzt bin aber nicht wirklich fündig geworden und ich hoffe das ihr mir das helfen könnt.
Ich habe folgende Frage.
Letztes Jahr im August bin ich zum OMt (vorläufig) befördert worden. Bin als PersUffz beordert. 
Gestern habe ich meinen Maatenlehrgang der Reserve (Fernlernkurs mit Präsenzphasen) erfolgreich mit bestandener Prüfung abgeschlossen.
Bekomme ich jetzt den Dienstgrad OMt entgültig verliehen?
Die Vorschrift konnte mir da keine genaue Antwort dazu geben.   

Ich danke euch schonmal im Voraus.


Ralf

ZitatBeorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist.
• Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der
Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender
Wehrdienst zu leisten.
• Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung.
• Erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen
Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Bedarfsträger.
• Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN.
ZitatDie Beförderung von mit vorläufigem höherem Dienstgrad Unteroffizier Eingestiegenen zum Stabsunteroffizier
d. R. ist frühestens ein Jahr nach endgültiger Verleihung des Dienstgrades Unteroffizier
d. R. zulässig. Vor der Beförderung ist ein Wehrdienst von mindestens zwölf Tagen zu leisten.
Gehe Punkt für Punkt durch und prüfe das nach.
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Arian

Danke für Deine Info Ralf  :)

Habe gestern mit meinem Personalführer im BAPersBw gesprochen.

Meinen endgültigen Dienstgrad bekomme ich nach meinem Fachlehrgang in Hannover, findet im September 2018 statt, verliehen.


 

Ralf

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Tommie

Zitat von: Arian am 26. Juli 2018, 15:41:56Meinen endgültigen Dienstgrad bekomme ich nach meinem Fachlehrgang in Hannover, findet im September 2018 statt, verliehen.

D. h., Sie haben schon 12 Tage am Stück in der Truppe auf Ihrem beorderungsdienstposten geübt und wurden dabei beurteilt?

Merke: Ohne eine vorliegende Beurteilung erfolgt mit Sicherheit keine Beförderung zu einem endgültigen Dienstgrad!

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