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Sportoffizier Budget/Ausrüstung im Kraftraum

Begonnen von PeterPan, 13. September 2022, 07:22:02

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PeterPan

Guten Morgen Kameraden und Kameradinnen,

kurze Frage zu Krafträumen und deren Inventar/Ausrüstung. Hat der zuständige SportOffz die Möglichkeit aufgrund von Vorschriften etc. einen Teil des Haushalts der jeweiligen Kaserne für den Kauf von Sportgeräten zu nutzen? Wenn ja, welche Vorschrift ist das oder finde ich hierzu an anderer Stelle Informationen?
Hintergrund ist, dass der Kraftraum der Kaserne nicht mal genügend Freihanteln besitzt. 3 Leute reichen aus, damit so viele Geräte in Benutzung sind, dass man sein eigenes Training kaum noch durchziehen kann. Gemäß Aussage SportOffz hatte er keine Einweisung und hat aus diesem Grund nicht viel Ahnung. Es ist auch nicht seine Schuld, da er genügend andere Aufträge hat. Will hier also niemanden beschuldigen und mögliche Tipps den SportOffz direkt zu fragen helfen demnach auch leider nicht.

Danke

Angemon84

A1-224/0-1 -Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit-

5.2Sportgerät
507.Zur  Durchführung  der  Sportausbildung  und  des  Militärischen  Fitnesstrainings  werden  der  Truppe    grundsätzlich    Sportgeräte    zur    Verfügung    gestellt.    Das    gesamte    Sportgerät    und    Trainingsmaterial    für    die    Durchführung    von    Sport    und    MilFit    im    Betrieb    Inland    ist    liegenschaftsgebundenes Gerät und damit Bestandteil von Raumausstattungssätzen^82.
508.Zentrale  Beschaffungsgrundlage  ist  die  Zentrale  Dienstvorschrift  A-  1800/113    in  der  jeweils  gültigen Fassung. Die Beschaffung erfolgt über die zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentren.
82:  Zentrale Dienstvorschrift A-1800/113 ,,Raumausstattungssätze".

509. Als   ,,Nutzer"   der   Sportinfrastruktur   und   der   dort   ausgebrachten   Sportgeräte   und   Trainingsmaterialien    ist    grundsätzlich der    Kasernenkommandant    verantwortlich    für    den    Beschaffungsvorgang. Er     leitet,     sofern     nicht     anders     geregelt,     die     entsprechenden     Beschaffungsvorgänge  ein.  Gemäß  A-1800/113,  Anl.  3.1,  Nr.  8  ,,Sportanlagen"  ist  vor  Beantragung  entsprechenden Geräts die Fachexpertise der Sportlehrerin bzw. des Sportlehrers   Bw einzuholen. 
510.Privates  Sportgerät83,  das  den  gültigen  Sicherheitsbestimmungen  entspricht,  kann  auf freiwilliger  Basis  im  Dienstsport  und  im  Militärischen  Fitnesstraining  genutzt  werden.  Hierüber  entscheidet  die  Sportausbilderin bzw. der  Sportausbilder  oder  die  Ausbilderin  bzw.  der  AusbilderMilFit.
511.Zur  Betreuung  der  Soldatinnen  bzw.  Soldaten  in  der  Freizeit  können  Sportgeräte  beschafft  werden (vgl. Nr. 321).

PeterPan

Vielen Dank für den Hinweis. Habe die notwendigen Informationen gefunden!

Kurze Anmerkung: Die Vorschrift wurde geändert. Nachfolger der A-1800/113 "Raumausstattungssätze" ist nun die A1-1800/0-6006 "Raumausstattungssätze", falls es noch andere geben sollte, die sich dort einlesen wollen.

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