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FWD- Verkürzungsantrag abgelehnt. Was nun?

Begonnen von Henrik97, 05. August 2018, 21:17:26

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Henrik97

Schönen guten Abend,

Ich habe leider folgendes Problem: Ich bin zurzeit FWDL(12) und hab mein offizielles DZE am 31.10.18. Das Problem dabei ist, dass ich ein Studium zum kommenden Wintersemester aufnehmen will und somit mein DZE im Studium läge. Ursprünglich wollte ich auch mein DZE am 31.09. haben, aber da ich erst zum 1.11.2017 eingeplant worden bin und der Herr bei der Einplanung es leider nicht berücksichtigt hat, dass ich in diesem Fall nur 11 Monate machen wolle, stehe ich nun mit diesem sehr ungünstigen DZE da. Ich hab schon am ersten Tag in der AGA meinem Zugführer gesagt, dass ich verkürzen möchte, der meinte dann, dass ich das in der Stammeinheit erledigen solle. Als ich dann in die Stammeinheit kam habe ich dies auch direkt meinem neuen Spieß gesagt und der meinte dies sei auch kein Problem. Mein TE- Führer hatte auch kein Problem damit und habe darauf einen Dienstzeitverkürzungsantrag beim Pers gestellt, mit der Begründung, dass ich ein Studium anfangen wolle. Eine Tage später hat der Pers dann gemeint, dass die eine Studienzulassungsbescheinigung bräuchten, damit der Antrag durchgeht. So verstrichen dann die Monate und auch meine Probezeit, und ich war immer in der Annahme, dass meine Verkürzung durchgeht. Vor drei Wochen habe ich dann aber erfahren, dass eine Verkürzung  höchstens bis 3 Monate vor dem DZE möglich ist, aber die Studienzulassungen werden erst Anfang August verschickt. Ich bin darauf zum Pers gegangen und habe dies ihm gesagt und da meinte er, dass der Antrag wohl dann abgelehnt wird. Ich hab nun meine Zulassung (kam am 3.August) und auch eine Wohnungszusage am Studienort(seit Juni). Ich will beides nicht fallen lassen nur wegen eines Monats und verstehe auch nicht warum es so schwer ist zu verkürzen, vor allem wenn es schon lange klar ist.
Was würdet ihr mir in dieser Situation raten? Bin Dank für jeden hilfreichen Beitrag.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Haben Sie jemals einen schriftlichen Antrag gestellt und einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vom BAPersBw erhalten? Alles andere ist nämlich lediglich "nice to know" und nirgends rechtsverbindlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Henrik97

Einen schriftlichen Antrag habe ich gestellt, aber einen Ablehnungsbescheid habe ich (noch) nicht erhalten.


Rollo83

Wann genau wurde der Antrag gestellt und woher genau wissen sie das dieser abgelehnt wird?

Ralf

Meine Einschätzung ist, dass er noch nicht abschließend bearbeitet wurde, da die geforderter Unterlage noch nicht beigebracht wurde.

Zitat9.2.3.2.  Unterlagen bei besonderer Härte

BAPersBw Abt IV sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
•formloser Antrag des Soldaten
•begründende Unterlagen (z.B. Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, Praktikumsvertrag usw.)
•das Beteiligungsverfahren gem. GAIP BAPersBw - KeNr 11-01-00 ist zu beachten
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Helft mit, dass es so bleibt.

Rollo83

jetzt seh ich es.
Die Zulassung kam am 3.8. heute ist der 6.8.
Also sollte die Zulassung diese Woche in Köln an kommen und dann gehe ich stark davon aus das der Verkürzung statt gegeben wird.

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