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Beschwerde gegen Kompaniecheff

Begonnen von Den.e, 29. August 2018, 18:16:46

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Den.e

Moin Moin liebe Forengemeinde

Mich treibt grade der Umstand um das ich mich Übels auf deutsch gesagt verarscht fühle und zwar von meinem Kompaniecheff.

Alles fing damit an das ich auf einer Feier ein "wenig" zuviel getrunken habe und darauf hin mit mehreren Kameraden mit  einem Feuerlöscher eine Fahrzeughalle "etwas" zur Schneelandschaft verwandelt habe.
Nun kam es wie es kommen musste ich wurden zu einer Disziplinarstrafe von drei Tagen Arrest verurteilt.
Soweit so gut ich wurde von einem Gezi Soldaten dann vor drei Tagen in den Arrest gefahren und habe dort meine Zeit abgesessen.
Dann war heute der letzte Tag des Arrestes und ich sollte wieder um 12 Uhr Mittags abgeholt werden damit wieder in meinen Heimatstandort gelange.
Dann kam es so das ich wartete und wartete aber niemand ist erschienen, ich wurde langsam unruhig und habe versucht Leute in meiner Kp zu erreichen aber niemand ging ans Telefon.
Irgendwann habe ich dann einen Soldaten erreicht und dieser berichtete mir das heute doch Kanutour ist und mich vermutlich niemand in der Lage ist mich abzuholen. Irgendwann habe ich dann noch einen der drei Soldaten der in der Kp geblieben ist erreicht und konnte einige zeit zu spät abgeholt werden.
Irgendwann lief mir dann auch meine Zugführerin über den weg die grade von besagter Kanutor kam und ich fragte sie wie das denn angehen kann.
als Antwort bekam ich einfach nur das der KpCheff seid Mittags Alkohol technisch ganz vorne mit dabei ist und mich wohl einfach vergessen hat.

ich meine wie Scheinheilig ist das bitte ? Ich habe nach Dienst getrunken, misst gebaut und dafür eine laut Ovwa´s im Arrst und anderen Vorgesetzten recht übertriebene Strafe bekommen, und er Ist schon Mittags in der Dienstzeit betrunken und vergisst einfach seinen Soldaten??

Ich bin echt angepisst und frage mich ob es sich lohnt morgen früh zu ihm zu gehen und sich z.b. zur niederschrift zu beschweren?

F_K

Hat der KpChef auch einen Feuerlöscher benutzt? Sachbeschädigung?

Ich sehe da feine Unterschiede - aber wer sich beschwert fühlt, soll sich beschweren ....

Den.e

Nein hat er nicht
Aber ich habe trotzdem ein recht darauf fair behandelt zu werden vorallem da ich meine Strafe abgesessen habe.
in meinen Augen hat er seine Führsorgepflicht verletzt

Den.e

Zitat von: F_K am 29. August 2018, 18:22:57
Hat der KpChef auch einen Feuerlöscher benutzt? Sachbeschädigung?


sorry für Dp aber das muss noch hinterher

Im Dienst Saufen trotz vorbildfunktion beführworten sie aber ?

KlausP

Meine Güte! Beschweren Sie sich, aber bitte nicht beim KpChef zur Niederschrift sondern schriftlich bei Ihrem Bataillonskommandeur/Gleichgestellten. Den Beschwerde bescheid kenne ich, glaube ich, schon in groben Zügen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Kann sein - kann nicht sein.

Eine Beschwerde bringt da Klarheit und Freunde fürs Leben ...   ;)

Ich kenne den Dienstplan nicht - ich habe schon unter Aufhebung der 2 Dosen Regelung im Dienst unter Dienstaufsicht des DVs und des CTGs Alkohol genossen - trotzdem bin ich meiner Vorbildfunktion wohl gerecht geworden - muss man sich genau im Einzelfall anschauen ....

tank1911

Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art können auch in der "regulären" Dienstzeit liegen und schließen Alkoholkonsum nicht aus. Dafür gibt es Befehle und Dienstpläne, die das regeln.

Davon abgesehen scheinen Sie, wenn Sie für den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Feuerlöschers gleich Arrest bekommen, doch etwas auf dem Kerbholz zu haben.

StOPfr

Ich finde es immer sehr problematisch, eigenes gegen vermeintlich "ähnliches" Fehlverhalten anderer aufrechnen zu wollen.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

F_K

@ Tank:

- Sachbeschädigung an dem Feuerlöscher
- Zerstörung eines Rettungsmittels
- Sachbeschädigung an der Halle / Fahrzeugen
- Reinigung muss eigentlich durch Fachfirma unter Schutz erfolgen - sehr teuer

Aber ja, bei Arrest gibt es in der Regel schon "Vorstrafen".

DeltaEcho

Bei dem Arrest hat ein Richter (also ein Volljurist) zugestimmt, der Richter sah ihr Dienstvergehen also als so schwerwiegend an, dass er dieser Maßnahme zugestimmt hat.

Der Weg der Beschwerde steht jedem Soldaten offen, jedoch wird die Beschwerde wahrscheinlich wegen "Unzulässigkeit" zurückgewiesen.

Natürlich kann man sich auch mündlich zur Niederschrift Beschweren, auch wenn der eigene KpChef Gegenstand der Beschwerde ist.

Dieser kann die Niederschrift jedoch delegieren, z.B. an den KpFw/KEO/KTF.

Den.e

Zitat von: F_K am 29. August 2018, 19:23:49
@ Tank:

- Sachbeschädigung an dem Feuerlöscher
- Zerstörung eines Rettungsmittels
- Sachbeschädigung an der Halle / Fahrzeugen
- Reinigung muss eigentlich durch Fachfirma unter Schutz erfolgen - sehr teuer

Aber ja, bei Arrest gibt es in der Regel schon "Vorstrafen".

Lustige Geschichte: ich habe absolut noch nie was angestellt, ganz im Gegenteil ich habe mehrere förmliche Anerkennungen und leistungsprämien erhalten in den letzten Jahren.

MMG-2.0

Zitat von: Den.e am 29. August 2018, 23:24:14
Zitat von: F_K am 29. August 2018, 19:23:49
@ Tank:

- Sachbeschädigung an dem Feuerlöscher
- Zerstörung eines Rettungsmittels
- Sachbeschädigung an der Halle / Fahrzeugen
- Reinigung muss eigentlich durch Fachfirma unter Schutz erfolgen - sehr teuer

Aber ja, bei Arrest gibt es in der Regel schon "Vorstrafen".

Lustige Geschichte: ich habe absolut noch nie was angestellt, ganz im Gegenteil ich habe mehrere förmliche Anerkennungen und leistungsprämien erhalten in den letzten Jahren.

Mal zur Einordnung: § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

[...] ... [...]

(2) Wer absichtlich oder wissentlich
   [...] ... [...]
   2.    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html