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Wiedereinstellung mit Hindernissen

Begonnen von Vulture79, 02. Januar 2018, 16:51:34

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Hast du denn bezüglich der Stellen Einschränkungen angegeben (also speziell vom Dienstort her)? Weil außer dem Einwand von Uli mit der Berufsbezeichnung, fällt mir auch kein Grund ein warum eine Abfrage mit dieser Qualifikation Nichts ausspucken sollte.

Vulture79

Grüß Euch.

Mal ein Update zu meinem Verlauf.

Ich komme gerade vom zweitägigen Auswahlverfahren in München.

Cat-Test und Sporttest sehr gut bestanden.
Ärztliche Untersuchung auch positiv verlaufen.

Trotzdem wieder mit T5 bewertet und als nicht dienstfähig eingetragen.

Warum, wollt Ihr wissen?

Weil ich es mir anscheinend als junger Bursche selbst versaut habe.

Von dem Ereignis, welches den Tread begonnen hat, wurde überhaupt nicht geredet.

Stattdessen etwas, was ich absolut nicht mehr auf dem Schirm hatte.

Ich muss zum Verständnis etwas ausholen:

Mit 18 war ich ja als Wehrdienstleistender beim Bund.
Dort wurde ich damals mit Cannabis erwischt.
Ich erwähnte ja bereits, das ich vor einigen Jahren der Psychologin wahrheitsgemäß sagte, das ich in der Vergangenheit konsumiert habe.
Ich wurde streng verwarnt, habe es jedoch wieder getan.
Mensch, ich war ein junger, dummer Kerl...hatte damals keinen Plan vom Leben und der Zukunft.
So wurde ich also mit T5 ausgemustert.....zurecht, sage ich heute dazu.....

Gut, dann kam ja das treadgebende Ereignis der erneuten Musterung vor einigen Jahren.

Ddiesesmal hat die Ärztin mich wieder nach Drogen gefragt.
Wahrheitsgemäß verneinte ich.
Auf die Frage, ob ich JEMALS konsumiert hätte, antwortete ich diesmal, das es lange Jahre her sei und nur ein bis zweimal.

Nach der Untersuchung sollte ich im Wartebereich erneut Platz nehmen.
Fand ich recht merkwürdig, da andere Teilnehmer sofort weiter zur nächsten Station gingen.
Nach ca. 15 min wurde ich erneut rein gebetenund bei der Ärztin befand sich nun auch eine Psychologin.

Diese stellte sich vor und fragte mich sofort, ob ich tatsächlich keine Drigen konsumiere oder konsumiert habe.
Ich blieb bei meiner vorherigen Aussage

Sodann legte Sie mir meine alte Akte von 1998 vor.
Ich bin ehrlich, ich hätte nicht gedacht, das das noch existiert.

Dort stand mein altes Vergehen schwarz auf weiß.
Sie sagte mir, das ich damals dienstunfähig ausgemustert wurde und das auch so bleiben würde, denn ich gelte für die BW als Suchtkrank.

Ich dachte, ich hätte mich verhört und verwieß auf den Zeitraum von  fast 20 Jahren.
Ich argumentierte, das ich damals jung war und alles ein großer Fehler.
Das ich mittlerweile 39 Jahre alt wäre, mit Familie und gelerntem Beruf und wirklich nichts mehr damut am Hut hätte.

Es hat nichts genützt.
Ich durfte wieder einmal packen und heim fahren.

Männer, ich bin ehrlich und sage, das die Vergangenheit beschissen war und ich es bereue.
Aber das nach 20 Jahren keine neue Chance für eine Jugendsünde gewährt wird, das finde ich echt extrem hart.

Eins frage ich mich, wenn doch meine alte Akte vorlag und es deshalb keine Möglichkeit für mich gab, warum hat man mich kommen lassen?
Eine Anlehnung per Post oder Anruf hätten es doch auch getan.
Die Akte ist ja wohl nicht erst gestern da rein geschneit.
Die musste ja angefordert werden und alles.

Na ja, für mich ist damit die BW Karriere beendet.
Viel Glück den ganzen Jungs, die alles noch vor sich haben.




Ralf

ZitatIch blieb bei meiner vorherigen Aussage

Sodann legte Sie mir meine alte Akte von 1998 vor.
Vielleicht lag es daran, dass sie der Meinung war, dass du nicht die Wahrheit gesagt hast. Du bist bei deiner Aussage geblieben und sie hat dir das Gegenteil bewiesen. Wenn du das gleich angesprochen hättest, wäre es mglw. anders ausgegangen.
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Eisensoldat

Ich schließe mich Ralf an..
Wenn man bei einem Einstellungstest für die Bundeswehr mit damit verbundener Musterung vielleicht nicht mehr weiß wie der Musterungsarzt vor 20 Jahren hieß, ist das ok. Aber "vergessen" dass man AUSGEMUSTERT wurde, das glaubt Dir keiner. Deshalb nicht geeignet für den Dienst in der Bw

F_K

Ich denke, ist sind drei Punkte:

- Vermutlich ist das T5 ist militäräzrtlichen Fragebogen "vergessen" worden, also eine schriftliche Lüge - die den Wahrheitsgehalt des gesamten Bogen in Frage stellt.
- Selbst auf Nachfrage ist erneut die Unwahrheit gesagt worden (Ein "Erwischen" beim ersten Mal ist ja unwahrscheinlich)
- Dazu kommt T5, das nunmal als Gesundheitsziffer dort steht.

Nouqie91

Ich habe nicht den gesamten Thread gelesen, aber der TE scheint doch gar nicht gelogen zu haben?

Zitat von: Vulture79 am 25. September 2018, 22:45:41
[...]
Auf die Frage, ob ich JEMALS konsumiert hätte, antwortete ich diesmal, das es lange Jahre her sei und nur ein bis zweimal.

[...]

Hier wurde doch zugegeben, dass schon mal konsumiert wurde.

F_K

@ Nougie91:

Schon "EINmal" und eine Suchtkarriere sind aber feine Unterschiede ...

Nouqie91


StOPfr

Im ersten Beitrag heißt es:

ZitatEhrlicherweise habe ich geantwortet, das ich vor 10 Jahren regelmäßig Marihuana geraucht habe.
Dies über einen ca. 2 jährigen Zeitraum immer nur am Wochenende.
(...)
Zum Schluß attestierte Sie mir eine Untauglichkeit, weil ich für Sie ein regelmäßiger Drogenkonsument gewesen sei.
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F_K

@ Nougie91:

Man muss bei einer Lageeinschätzung immer vorhandene Informationen mit verfügbaren Informationen in Relation setzen.

Das eine Person "einmal", und dann zum ersten Mal, konsumiert, dies bei der Bundeswehr macht und SOFORT erwischt wird, ist hochgradig lebensfremd.

Eine solche Lageeinschätzung ist vom zuständigen TrArzt dann auch aktenkundig dokumentiert worden.

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