Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

TG:Ist demnächst tatsächlich keine anerkannte Wohnung mehr nötig?

Begonnen von Stixx, 03. November 2018, 17:08:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Stixx

Guten Abend Kameraden!

Folgendes ist mir kürzlich seitens meines Disziplinarvorgesetzten zu Ohren gekommen:

Ab 01.01.19 ist prinzipiell jeder berechtigt Trennungsgeld zu empfangen, weil man dafür keine anerkannte Wohnung mehr benötigt.
Mit einer Versetzung bekäme dann prinzipiell jeder die UKV zugesagt. Lehnt man diese ab, bekommt man vier Jahre lang TG bezahlt.
Kann das hier jemand bestätigen?
Bitte nicht gleich teeren und federn, wenn ich etwas durcheinander gebracht habe.


Gruß,

Stixx


LwPersFw

#2
Außer bei Verwendungen die auf 3 Monate begrenzt sind, bleibt es auch ab 01.01.2019 bei der Anspruchsvoraussetzung eines anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstandes bei Ledigen.

Regelmäßig nachzuweisen durch einen Haupt-Mietvertrag (zumindest Mit-Hauptmieter...Kein Unter-Mietvertrag) oder Eigentumsnachweis.


Bei Verheirateten und ihnen Gleichgestellten wird das Vorhandensein eines berücksichtigungsfähigen Hausstandes generell angenommen.


"Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG)
§ 3 Zusage der Umzugskostenvergütung

( ... )

(3) Die oberste Dienstbehörde kann festlegen, dass die Zusage der Umzugskostenvergütung erst drei Jahre nach der Personalmaßnahme wirksam wird; dies gilt nicht für Ledige ohne eigene Wohnung.

Voraussetzung ist, dass

1. der festgelegte Bereich

a) eine besondere Versetzungshäufigkeit aufweist oder

b) von wesentlichen Restrukturierungen betroffen ist und

2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt.

Die Festlegung nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens des Bundesministeriums der Finanzen insbesondere im Hinblick auf dessen Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans.

Erklärt der Berechtigte innerhalb von drei Jahren nach dem Wirksamwerden der Personalmaßnahme schriftlich oder elektronisch, dass er umzugswillig ist, wird die Zusage der Umzugskostenvergütung mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung wirksam, wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 noch gegeben sind.

(4) Absatz 3 gilt auch im Falle einer erneuten Personalmaßnahme ohne Dienstortwechsel, bei der der Verbleib am Dienstort aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist."



"§ 12 Trennungsgeld

(1) Trennungsgeld wird gewährt

( ... )

2. wenn eine Festlegung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 erfolgt ist und der Berechtigte die Umzugswilligkeit nicht erklärt hat,

( ... )

(4) Im Anschluss an die Zeit, für die Trennungsgeld nach Absatz 1 Nummer 2 gewährt worden ist, wird auf Antrag des Berechtigten für weitere fünf Jahre Trennungsgeld gewährt.

Der Antrag ist vor Ablauf des Zeitraums nach § 3 Absatz 3 Satz 1 zu stellen.

Die Zusage der Umzugskostenvergütung erlischt bei Gewährung des Trennungsgeldes nach Satz 1 und kann nicht erneut erteilt werden."




siehe auch hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,58468.msg604838.html#msg604838
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau