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AcFükr vom 25.9.-27.9. - Traum geplatzt wegen Rot Grün Schwäche

Begonnen von F1TnessCook99, 29. Dezember 2018, 19:06:00

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F1TnessCook99

Hallo zusammen,
dieser Beitrag wird nur eine Warnung für alle BW-Interessierten (bes. für die Offiziehrslaufbahn) mit Rot-Grün Schwäche. Informationen zu der Vorbereitung auf das Assessment Center findet man hier bereits genug, was ich allerdings als ich mich informiert habe nirgendwo gelesen habe ist, wie ausschlaggebend für die mögliche Verwendung so eine Kondition ist.
Mein Traum war es seit langem zur See zu fahren, deshalb kam für mich auch nur die Laufbahn als Navigationsoffizier bei der Marine in Frage. Wenn es zufällig jemandem auch so geht, spart euch die Vorbereitung, akzeptiert das Schicksal und versucht etwas anderes zu finden. Eine Rot Grün Schwäche schließt einen (wie mir gesagt wurde zumindest) von allen Verwendungen bei der Marine aus, Pilot werden und weitere Verwendungen in den anderen Teilstreitkräften fallen auch heraus. Wenn ihr bestimmte Verwendungswünsche habt, erkundigt euch vorher ob man diese trotzdem erlernen kann. Ihr erspart euch möglicherweise viel Zeit und Energie, die ihr in die Vorbereitung auf das Assessment Center verwendet.

Alles gute!

F_K

Naja,

1.) Kommt es auf den Anomalie Koeffizienten an - wie ausgeprägt ist das Problem?
2.) Dann natürlich auf die Verwendung.
3.) Kann es 100terte andere Gründe geben, die zu einem Ausschluss führen.

Deshalb der Ratschlag:

- frühzeitig bewerben
- Plan B und C
- flexibel sein

Andi

Nein, beim "operativen Dienst" der Marine ist tatsächlich egal wie stark die Ausprägung ist, das ist ein pauschaler Ausschluss.
Genauso wie beim fliegerischen Dienst.

Gruß Andi
the rest is silence...

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jenerda

Es gibt auch für Offiziere noch Verwendungen außerhalb des Operationsdienstes, die mit einer Rot-Grün-Schwäche möglich sind. Die Rot-Grün-Schwäche bedeutet erstmal nur einen Ausschluss bei der Brückendiensttauglichkeit.

Ralf

Zitatkam für mich auch nur die Laufbahn als Navigationsoffizier bei der Marine in Frage.
Man wird doch eh nur für Marine allgemein oder Marineflieger eingestellt. Da kann man doch gar nicht wählen, ob man Navigationsoffizier wird.
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BulleMölders

An Bord muss jeder Offizier Brückendienst tauglich sein. Denn jeder der zur See fahrenden Offizier möchte sicher mal irgendwann Kommandant eines Schiffes oder Bottes werden und das geht natürlich ohne Brückendienst Tauglichkeit nicht.

Wenn in stock dunkler Nacht, der Brücken Offizier die Stbd und BB Laternen eines anderen Schiffes nicht unterscheiden kann, dann kommt das nicht wirklich gut.

wolverine

Ich verstehe das Problem überhaupt nicht?! ??? Es gibt nun einmal Eingangsvoraussetzungen und medizinische Tauglichkeiten unterschiedlicher Art für alle möglichen Berufe. Und die erfüllt man entweder oder man wird das nicht.
Nicht umsonst habe ich bei speziellen Tauglichkeitsfragen schon oft geschrieben, dass es auch zig andere Gründe geben kann, warum man es nicht wird. Bei mir wurde wohl auch einmal eine Rot-Grün-Sehschwäche diagnostiziert. Hat mich nie gestört und habe ich im Alltag nie gemerkt, war aber plötzlich beim Dienstführerschein ein Thema und musste fachärztlich abgeklärt werden. Ist dann auch gut gegangen; ich kenne aber welche, die keinen Führerschein bekommen haben.
Wenn die Sehschwäche ein Ausschluss für die Marine oder bestimmte Verwendungen ist, wird man das nicht. Entweder geht dann etwas anderes oder eben nicht.
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 30. Dezember 2018, 10:09:02
Zitatkam für mich auch nur die Laufbahn als Navigationsoffizier bei der Marine in Frage.
Man wird doch eh nur für Marine allgemein oder Marineflieger eingestellt. Da kann man doch gar nicht wählen, ob man Navigationsoffizier wird.

Vielleicht hatte er ja den Plan, in diesen Studiengang eingeplant zu werden... mit einem späteren Einsatz in diesem Bereich...

"In geringen Umfängen und ergänzend zu den Studienangeboten an den Universitäten der Bundeswehr wird mit den Studienfächern Nautik, Seeverkehr und Hafenwirtschaft sowie Internationales Transportmanagement an der Fachhochschule ELSFLETH spezifischen Bedarfsdeckungserfordernissen der Marine Rechnung getragen.

Offiziere mit den Studium der Nautik werden i.d.R. in den Werdegang ,,Operationsdienst See" oder in den Werdegang ,,Ver-
sorgung und Transport" eingeplant.

Die Studienfächer Seeverkehr und Hafenwirtschaft sowie Internationales Transportmanagement prädestinieren für
den Werdegang ,,Versorgung und Transport".



Aber ... wie wolverine richtig schreibt ... wenn es medizinisch nicht geht... ist dies eben so...

Deshalb sollte man sich nicht auf eine Verwendung festlegen...
Außer ... man weiß genau ... nur DIE oder KEINE ... ist ja legitim.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jenerda

@BulleMölders: auch wenn das nicht die coolen Jobs sind, gibt es auch in der Schiffstechnik und Führungsunterstützung Dienstposten für Offiziere an Bord, für die man nicht Brückendiest- sondern nur Borddiensttauglich sein muss.

LwPersFw

Um einer Grundsatzdiskussion zur Wertigkeit der Borddienstverwendungsfähigkeit (inkl. der Brückendiensttauglichkeit) vorzubeugen...

...hier aus der Rechtsprechung:

"Die Qualifikation des Ergebnisses einer ärztlichen Begutachtung der Borddienstverwendungsfähigkeit bzw. der Erteilung einer militärärztlichen Ausnahmegenehmigung als Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO folgt auch nicht aus der Bedeutung der Borddienstverwendungsfähigkeit für die Karriere eines Marineoffiziers. Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, eine nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme dar (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 m.w.N. <insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44>). Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor.

33,,Der Dienst in der Deutschen Marine ist", wie es in der einleitenden Bestimmung der ZDv 46/7 (Nr. 101 Abs. 1) heißt, ,,geprägt vom Einsatz an Bord seegehender Einheiten, unterbrochen von Verwendungen an Land zur Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. im Rahmen des Verwendungsaufbaus". Allerdings ist der Dienst in der Marine, worauf der Beschwerdebescheid des Inspekteurs des Sanitätsdienstes zutreffend hinweist, nicht speziell und ausschließlich auf den Dienst an Bord zugeschnitten; insbesondere ist eine Verwendungsreihe als ,,Kommandant einer seegehenden Einheit" oder als ,,Offizier einer seegehenden Einheit" nicht vorgesehen (siehe Anlage 4 zur ZDv 46/7). In diesem Sinne greift die ZDv 46/7, wie auch ihre volle Bezeichnung als ,,Bestimmungen zur Borddienstverwendungsfähigkeit und zur Verwendungsfähigkeit in den Verwendungsreihen der Deutschen Marine" zum Ausdruck bringt, über den Bereich des Einsatzes an Bord hinaus. Die möglichen Ergebnisse einer Begutachtung auf Borddienstfähigkeit (Nr. 225 ZDv 46/7) bzw. auf Erteilung einer schifffahrtmedizinischen Sondergenehmigung (Nr. 506 ZDv 46/7) berücksichtigen nicht nur den Einsatz an Bord, sondern auch Verwendungen an Land; sie können deshalb nicht nur auf ,,borddienstverwendungsfähig I oder II", ,,borddienstverwendungsfähig I oder II mit Auflagen" oder ,,vorübergehend nicht borddienstverwendungsfähig", sondern auch auf ,,nicht borddienstverwendungsfähig, verwendungsfähig in der Verwendungsreihe ... an Land" oder ,,nicht borddienstverwendungsfähig, eingeschränkt verwendungsfähig in der Verwendungsreihe ... an Land" lauten. Eine anlassbezogene Nachuntersuchung auf Verwendungsfähigkeit in der Verwendungsreihe ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsplatzes durchzuführen (Nr. 702 Abs. 1 ZDv 46/7).

34Nach der Konzeption der ZDv 46/7 wird deshalb mit der Entscheidung über die Borddienstverwendungsfähigkeit bzw. über die Erteilung einer schifffahrtmedizinischen Sondergenehmigung für die Borddienstverwendungsfähigkeit kein abschließendes Urteil über die laufbahngerechte Verwendung eines Marinesoldaten getroffen. Die gerichtliche Kontrolle des ärztlichen Begutachtungsergebnisses kann deshalb auch unter diesem Aspekt der Inzidentprüfung im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die jeweilige konkrete Personalmaßnahme überlassen bleiben.

35Speziell für den vorliegenden Fall ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesminister der Verteidigung - übereinstimmend mit der eben dargelegten Konzeption der ZDv 46/7 - ausdrücklich erklärt hat, der Antragsteller werde auch künftig unvoreingenommen für eine Verwendung, für die die Borddienstverwendungsfähigkeit erforderlich sei, mitbetrachtet; sofern er sich bei dieser Betrachtung im Konkurrentenfeld behaupte, werde eine Nachuntersuchung vorgenommen und der Antragsteller, wenn ihm die Borddienstverwendungsfähigkeit attestiert oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt werde, auf den entsprechenden Dienstposten versetzt werden. Wie aus der Personalgrundakte ersichtlich ,,rechnet" die Personalführung der Bundeswehr aber auch im Falle einer negativen Entscheidung über die Borddienstverwendungsfähigkeit weiterhin - über die aktuelle Verwendung und seinen jetzigen Dienstgrad hinaus - mit dem Antragsteller (siehe z.B. die Angaben in dem Vermerk über das Personalgespräch am 5. November 2009 oder die Mitteilung der individuellen Förderperspektive A 14 vom 2. November 2010)."



BVerwG 1 WB 59.11 Beschluss vom 23.10.2012

Die ZDv 46/7 heißt aktuell A....
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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