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Sicherheitsüberprüfung Ü3 ok / Einstellung abgelehnt

Begonnen von Spuzzi, 03. Februar 2019, 22:57:25

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Spuzzi

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir hier einen Tipp geben wie ich weiter verfahren soll.
Ich habe ein erfolgreiches Eignungsfestellungsverfahren hinter mir. Habe eine Einplanung auf einen Dienstposten bei dem eine Ü3 erforderlich ist. Diese wurde bereits im letzten Jahr eingeleitet und ich habe kurz vor Weihnachten hierzu einen positiven Bescheid bekommen (,,haben sich keine Umstände ergeben, die im Hinblick auf Ihre sicherheitsempfindliche Tätigkeit ein Sicherheitsrisiko darstellen'').
Sozusagen direkt im Anschluss habe ich meine Einstellungsunterlagen erhalten. Diese habe ich umgehend unterschrieben zurückgesandt.
Nun habe ich gestern einen Brief erhalten in dem von einer Einstellung abgesehen wird, da keine Unbedenklichkeit der Auskunft aus dem Bundeszentralregister erteilt werden kann.
Ich frage mich ob da etwas schief gelaufen ist (verwechselt).
Der MAD hat doch bei der SÜ schon eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Diese wäre doch gar nicht positiv verlaufen wenn etwas mit meinem Register nicht gepasst hätte, oder?
Seitdem ist natürlich nichts vorgefallen was sich in irgendeiner Weise negativ auf mein Register auswirken würde.

Ich hoffe auf Tipps.
Mir kommt das ganze nämlich schon komisch vor.

Andi8111

Sie müssen doch wissen, was im Register steht? Es gibt Dinge, die im Rahmen der SÜ kein Problem darstellen, aber trotzem die Einstellung behindern.

Spuzzi

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte tatsächlich vor zwei Jahren aus anderem Grund eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR beim Bundesamt für Justiz angefordert und diesen beim Amtsgericht eingesehen.
Dort stand nur: KEINE EINTRAGUNG

Was sollte denn bei einer SÜ kein Problem sein, aber bei einer Einstellung schon?
Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht ganz. Bin da aber auch nicht in der Materie.

Andi8111


Ralf

Bspw. eine Eintragung, die du verschwiegen hättest.
Hattest du denn schon mal einen Konflikt mit dem Gesetz?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Spuzzi

Vielen Dank für die Antworten.

habe zwei Vorstrafen nach Jugendstrafrecht. Habe beide bei der Eignungsfestellung angegeben. (Obwohl ich es nicht mehr müsste da sie aus dem Zentralregister getilgt sind)- und, bevor die Frage kommt, ich verwechsle die unbeschränkte Auskunft aus dem Register nicht mit dem Führungszeugnis. Ich hatte schon den Auszug aus dem Zentralregister angefordert der nach Einsicht vernichtet wird.
Daraufhin wurden die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft vom Rechtsberater geprüft mit dem Ergebnis:,,keine Einstellungsbedenken''. Das wurde mir auch zwei Wochen später so mitgeteilt.

Jetzt hab ich heute mit dem Karrierecenter telefoniert. Dort wurde ich mit dem (glaub ich) Sicherheitsbeauftragten verbunden. Der meinte das es ,,eigentlich'' nicht möglich sei eine Ü3 zu bekommen und gleichzeitig keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mehr als diese Info könne er mir aber nicht geben und ich solle mich schriftlich an das Amt für Personalmanagment wenden, da dem Karrierecenter auch nur das Ergebnis der Überprüfung vorliegt.

Das wird wohl wieder dauern. Mein ganzes Bewerberverfahren dauert ja erst 8,5 Monate.

Jemand einen Tip dass ganze zu beschleunigen? Oder es einfach sein lassen, weil es eh nichts bringt?

Ralf

Da du alles angegeben hast, die rechtl. Bewertung lautet "keine Einstellungsbedenken", macht dieses Aussage
ZitatNun habe ich gestern einen Brief erhalten in dem von einer Einstellung abgesehen wird, da keine Unbedenklichkeit der Auskunft aus dem Bundeszentralregister erteilt werden kann.
keine Sinn. In der tat schriftlich unter den von dir dargelegten Fakten nachfragen (Widerspruch einlegen).
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Helft mit, dass es so bleibt.

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