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Laufbahn Mannschaften

Begonnen von hsc08, 05. Februar 2019, 13:45:15

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hsc08

Beförderung zum Stabsgefreiten. Warum mindestens 12 Monate davon als Gefreiter? Gibt es eine Möglichkeit früher Stabsgefreiten zu werden, als nach 36 Monaten Dienstzeit?

dunstig

Ich hab keinen Zugriff auf Vorschriften, aber ist der hier abfotografierte Ausschnitt nicht wenigstens als offen eingestuft?

Und ist es seit der Bündelung der Dienstposten von G-OSG nicht völlig egal, ob man jetzt HG oder SG ist? Die Tätigkeit bleibt die selbe und die Bezahlung macht auch keinen wirklichen Unterschied.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Wüstensand

12 Monate SEIT Ernennung zum Gefreiten ungleich 12 Monate Gefreiter.

F_K

Einfach die Frage beantworten:

NEIN, es sind 36 Monate Dienstzeit erforderlich, bevor eine Beförderung zum Stabsgefreiten möglich ist (siehe Vorschrift).

Der (zukünftige) SG sollte ein Soldat sein, der mindestens 12 Monate nach Abschluss seiner GA "gedient" hat, daher die Forderung 12 Monate als Gefreiter.

Tommie

Beförderungen erfolgen nach der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49, die als "offen", nicht aber als "öffentlich" eingestuft ist!

Die Regelungen sind aktuell noch die gleichen, auch wenn die Nummerierung so wie gezeigt nicht mehr stimmt! Relevant ist der Abschnitt 2.4 "Zeitliche Voraussetzungen für die Beförderungen der Mannschaften" und dort die Ziffer 237! Die bei der Beförderung zum Oberstabsgefreiten erwähnte Stelle der Vorschrift, die keine Anwendung erfährt ist die Nummer 217 der gleichen Vorschrift:

ZitatSoweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift nichts anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Zentralen Dienstvorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist.

Und damit hat "F_K" die Frage selbstverständlich richtig beantwortet, dass eine vorherige Beförderung zum Dienstgrad Stabsgefreiter nicht möglich ist!

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