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Dienstzeit? Sonntags Anreise zum Lehrgang

Begonnen von Nuadu, 10. April 2019, 12:14:22

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Tasty

Zitat von: F_K am 10. April 2019, 14:02:04
Tasty:

Dem Fahrer eines Dienst KFZ wird BEFOHLEN, das DIENST - Kfz zu bewegen, also ist er im Dienst......

Der Soldat auf PRIVATER Anreise soll bevorzugt öffentlichen Personenverkehr nutzen (also nicht selber fahren und wenig CO2 produzieren).

FK ich kenne Deine subjektive Meinung (und auch Dienstherrenhörigkeit), jedoch hatte ich weder nach der Vorschriftenlage noch nach öko-ideologischen Scheinargumenten sondern nach Sachargumenten gefragt - oder alternativ nach rechtskräftigen Urteilen dazu 😉

F_K

@ Tasty:

Ich habe Sachargumente angeführt.

Ansonsten: Beleidigungen / Beleidigungsversuche fallen auf Dich zurück.

LwPersFw

Zitat von: Andi am 10. April 2019, 14:36:46

Und wir halten noch mal kurz fest, dass es um eine Dienstantrittsreise aus Anlass einer Kommandierung geht, die - mit Ausnahme des Szenarios, dass ein DstKfz mitgeführt/gelenkt wird - noch nie anrechenbare Dienstzeit war.


Bis 31.12.2015 ... war gem. der nicht mehr gültigen B-1431/1 "Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldatinnen und Soldaten" geregelt:

"• Reisezeiten sind grundsätzlich nicht anrechenbar.

In Dienststellen ohne automatisierte Arbeitszeiterfassung gelten die Lenkzeiten der Fahrerin und
des Fahrers als anrechenbarer Dienst. Dies gilt auch für die Nutzung eines Privat-Kfz (Abschnitt
3, Nr. 304 d)), sofern die Dienstreise so beantragt und genehmigt wurde oder eine Kommandierungs-/
Versetzungsverfügung vorliegt und die bzw. der Disziplinarvorgesetzte kein anderes Beförderungsmittel vorgibt.

Anm. von mir: War dann auf der Kom-Vfg die Anreise am Vortag, z.B. am Sonntag, vermerkt ... wurde die Zeit angerechnet.


• In Dienststellen mit automatisierter Arbeitszeiterfassung gilt die ,,Selbstfahrerregelung" nicht14.
In diesen Dienststellen gelten grundsätzlich die Regelungen und Bestimmungen für Beamtinnen
und Beamte (§ 11 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes
– Arbeitszeitverordnung (AZV) und die jeweiligen Dienstvereinbarungen über die Arbeitszeit
zwischen der Dienststellenleitung und dem örtlichen Personalrat) nach entsprechender Anweisung
(siehe Abschnitt 6, Nr. 602) auch für Soldatinnen und Soldaten."



Diese Regelung wurde im Rahmen der SAZV bewusst nicht übernommen, da sich die SAZV an den
beamtenrechtlichen Gesetzen/Erlassen zur Arbeitszeit und der dazu ergangenen Rechtsprechung ausrichtet.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: F_K am 10. April 2019, 15:19:59
@ Tasty:

Ich habe Sachargumente angeführt.

Hast Du nicht, sonst könnten wir ja in der Sache diskutieren.
Das bloße Widerkäuen eines Befehls oder einer Vorschrift, due zu hinterfragen ja gerade Sinn der Diskussion war ist kein Sachargument.

BSG1966

Einfach weil's mir grad in den Sinn kam (nicht aus persönlicher Betroffenheit) - es gibt doch KfZ die in der Bundeswehr nicht ohne Beifahrer bewegt werden dürfen, richtig? "Aktiver Beifahrer" und so.

Ich weiß, in der Regel werden diese nicht mal eben so "zur Anreise nach xy" bewegt, sondern im Rahmen eines gesonderten Befehls/Dienstplan. Darüberhinaus wird diese "Beifahrertätigkeit" aber nicht in den geltenden Regularien hinsichtlich Dienstzeit ja/nein erfasst, oder?

BSG1966

Zitat von: Tasty am 10. April 2019, 14:49:13
Zitat von: F_K am 10. April 2019, 14:02:04
Tasty:

Dem Fahrer eines Dienst KFZ wird BEFOHLEN, das DIENST - Kfz zu bewegen, also ist er im Dienst......

Der Soldat auf PRIVATER Anreise soll bevorzugt öffentlichen Personenverkehr nutzen (also nicht selber fahren und wenig CO2 produzieren).

FK ich kenne Deine subjektive Meinung (und auch Dienstherrenhörigkeit), jedoch hatte ich weder nach der Vorschriftenlage noch nach öko-ideologischen Scheinargumenten sondern nach Sachargumenten gefragt - oder alternativ nach rechtskräftigen Urteilen dazu 😉

Es gibt hier halt nur keine Sachargumente sondern geltende Regularien. Inwieweit jetzt hier Recht und Gerechtigkeit auseinanderliegen oder nicht, dazu will ich hier gar nichts weiter sagen.

Das Bewegen eines Dienst-Kfz ist "Arbeit" und man nimmt seine "Arbeit" dann mit dem Losfahren auf. Verzeihung, ich meine natürlich, mit dem Technischen Dienst vor der Fahrt.  ;D ;D

Alle anderen Arten, dahin zu kommen, sind tatsächlich "Privatvergnügen", da der Dienst erst dort beginnt. Genauso wie die Heimfahrt beim Pendeln oder der morgendliche Weg zur Arbeit keine Dienstzeit ist.

Eine "Ausnahme" gibt es allerdings noch, wenn ich mich recht irre:

Wenn es einen Dienstplan gibt, in dem steht, Sonntag mittag Dienstbeginn am Heimatstandort, alle Mann (und Männinen) in dem und dem Anzug antreten, dann auf die Fahrzeuge aufsitzen und Marsch nach Lehrgangsort, dann dürfte meines Wissens nach auch die Anreise Dienstzeit sein.

InstUffzSEAKlima

Im Zivilen gelten Lenk-/Fahrzeiten für den Fahrzeugführer nur dann als Arbeitszeit, wenn das Fahren Teil seiner Tätigkeit ist.

Beispiel: Ein Kundendienstmonteur oder Kurier auf den Fahrten zwischen seinen Kunden befindet sich in seiner Arbeitszeit, während ein Beschäftigter auf dem Weg von der Firma zu einem Dienstgeschäft  auf Reise befindet - wenn nichts anderes festgelegt wurde. Ebenso wird für einen Dienstreisenden nur die Zeit der Reise als Arbeitszeit berücksichtigt, die sich innerhalb seiner regulären Arbeistzeit befindet. Darüber hinaus gibt es oft Deckelungen, z.B. max. 2 abrechenbare Stunden darüber hinaus.

Rekrut84

Zitat von: BSG1966 am 10. April 2019, 19:55:54
Zitat von: Tasty am 10. April 2019, 14:49:13
Zitat von: F_K am 10. April 2019, 14:02:04
Tasty:

Dem Fahrer eines Dienst KFZ wird BEFOHLEN, das DIENST - Kfz zu bewegen, also ist er im Dienst......

Der Soldat auf PRIVATER Anreise soll bevorzugt öffentlichen Personenverkehr nutzen (also nicht selber fahren und wenig CO2 produzieren).

FK ich kenne Deine subjektive Meinung (und auch Dienstherrenhörigkeit), jedoch hatte ich weder nach der Vorschriftenlage noch nach öko-ideologischen Scheinargumenten sondern nach Sachargumenten gefragt - oder alternativ nach rechtskräftigen Urteilen dazu 😉

Es gibt hier halt nur keine Sachargumente sondern geltende Regularien. Inwieweit jetzt hier Recht und Gerechtigkeit auseinanderliegen oder nicht, dazu will ich hier gar nichts weiter sagen.

Das Bewegen eines Dienst-Kfz ist "Arbeit" und man nimmt seine "Arbeit" dann mit dem Losfahren auf. Verzeihung, ich meine natürlich, mit dem Technischen Dienst vor der Fahrt.  ;D ;D

Alle anderen Arten, dahin zu kommen, sind tatsächlich "Privatvergnügen", da der Dienst erst dort beginnt. Genauso wie die Heimfahrt beim Pendeln oder der morgendliche Weg zur Arbeit keine Dienstzeit ist.

Eine "Ausnahme" gibt es allerdings noch, wenn ich mich recht irre:

Wenn es einen Dienstplan gibt, in dem steht, Sonntag mittag Dienstbeginn am Heimatstandort, alle Mann (und Männinen) in dem und dem Anzug antreten, dann auf die Fahrzeuge aufsitzen und Marsch nach Lehrgangsort, dann dürfte meines Wissens nach auch die Anreise Dienstzeit sein.

In der Wirtschaft ist nicht jede Bewegung eines Dienstfahrzeugs auch ,,Arbeit"
Ein Außendienstmitarbeiter der einen Dienstwagen überlassen bekommen hat, und damit am Wochenende einen Ausflug mit der Familie macht, kann das dann auch nicht als Arbeitszeit ansetzen.

Es kommt auf den Anlass der Nutzung des Dienst KFZ und der Tätigkeit desjenigen an.

Tasty

Mein Dienstherr sagt:
Bei Dienstreisen ist Reisezeit in vollem Umfang Arbeitszeit.
Bei Fortbildungen sind die Zeiten für An- und Abreise Privatvergnügen, nur die Kosten werden erstattet.

Man sieht: Rational nicht nachvollziehbare Unterschiede gibt es überall.

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