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Teilzeit auch ohne Grund möglich?!

Begonnen von Samhain88, 29. März 2018, 20:08:03

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LwPersFw

Um aber noch einmal auf die ursprüngliche Frage des TE einzugehen...  Teilzeit ohne besonderen Grund ?


Quelle : IntranetBw , Bezug auf BMVg P II 1, 12.09.2016

"Teilzeitbeschäftigung ist jede Teilnahme am Berufsleben, die unterhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für Vollzeitkräfte liegt. Sie hat sich im Arbeitsleben zu einer regulären Beschäftigungsform neben der Vollzeitbeschäftigung entwickelt. Denn: Flexible Arbeitszeiten haben in der Arbeitswelt eine wachsende Bedeutung.



Work-Life-Balance

Der öffentliche Dienst des Bundes hat diese Entwicklung für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vollzogen. Die Bundeswehr greift sie nunmehr zugunsten von Soldatinnen und Soldaten verstärkt auf, unabhängig davon, ob Familienpflichten zu erfüllen sind.

Teilzeitbeschäftigung gibt den Beschäftigten mehr Zeit für ihre private Selbstverwirklichung. Sie unterstützt das Ziel, Arbeits- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen und zu halten. Von Nutzen für den Dienstherrn sind zudem Kompetenzen, die das Personal außerdienstlich erwirbt, seien es Organisations- und Verhandlungsgeschick oder soziale Kompetenzen, die aus Engagement in der Familie oder in Vereinen herrühren, seien es Fachkompetenzen aus privat veranlasstem Fort- und Weiterbildungsengagement des Personals.



,,Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung"

Schon jetzt kann Teilzeitbeschäftigung Soldatinnen und Soldaten ermöglicht werden, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige sonstige Angehörige betreut oder gepflegt werden.

Zukünftig wird die familienbedingte Teilzeitbeschäftigung in aller Regel bewilligt werden.

Außerdem wird es möglich sein, Soldatinnen und Soldaten Teilzeitbeschäftigung auch dann zu ermöglichen, wenn hierfür keinerlei besondere Gründe vorliegen.

Dennoch wird es auch in Zukunft Fälle geben, in denen Teilzeitbeschäftigung regelmäßig nicht ermöglicht werden kann. Die Ausschlussgründe werden aber erheblich reduziert, nämlich auf Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, besondere Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen und Verwendungen als Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern oder als Kompaniefeldwebel.

Bei einer solchen Verwendung kann Teilzeitbeschäftigung ausnahmsweise dann ermöglicht werden, wenn die Versagung der Teilzeitbeschäftigung eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Entscheidet sich die Antragstellerin oder der Antragsteller für Teilzeitbeschäftigung in einem ,,Blockmodell", stehen auch diese Ausschlussgründe der Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung nicht entgegen."




Alles Andere ... z.B. auch die Unterschiede zw. "voraussetzungsloser" und "familienbedingter" Teilzeit ... findet sich in der GAIP.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis ist kein genereller Ausschluss für Teilzeit mehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 03. April 2018, 19:35:06
Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis ist kein genereller Ausschluss für Teilzeit mehr.

Richtig Ulli... aber die Hürden für diesen Personenkreis sind schon relativ hoch...



"§ 6 Ausschlüsse und Beschränkungen

(1) Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nicht möglich

1. für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis,

2. bei besonderen Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen,

3. für Kompaniefeldwebel und in vergleichbarer Funktion mit Anspruch auf Stellenzulage für Kompaniefeldwebel,

4. für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (§ 9) beantragt wird."


bzw.

"(4) Die nach § 4 zuständige Dienststelle kann von den Ausschlüssen des Absatzes 1 im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Versagung der Teilzeitbeschäftigung eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Grundsätzlich und generell haben in diesem Zusammenhang eine unterschiedliche Bedeutung?


LwPersFw

Zitat von: Jens79 am 03. April 2018, 20:48:14
Und was ist das Blockmodell?


"§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit

Bei einer Teilzeitbeschäftigung können Freistellungszeiten zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden (Blockmodell), sofern dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Wird die Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, können Freistellungszeiten von bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Freistellungsphase ganz oder teilweise in die letzten drei Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 des Soldatengesetzes) fallen würde."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

benba

Hat die Teilzeit eigentlich Auswirkung auf die Festsetzung der Dienstzeit?

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

benba

Danke für den Hinweis, bin fündig geworden.

Quelle, Anhang 2
Zitat von: LwPersFw am 01. April 2018, 23:11:26Für
Soldatinnen auf Zeit bzw. Soldaten auf Zeit, deren
militärische Ausbildung mit einem Studium
oder einer Fachausbildung von mehr als sechs
Monaten Dauer verbunden war und denen danach
Teilzeit gewährt wird, verlängert sich
grundsätzlich die Dienstzeit um die Differenz der
Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung
(Nachdienverpflichtung) ohne die Beschränkungen
des § 40 Abs. 1 SG.

Samhain88

Hat übrigens geklappt 8). Ich arbeite seit einen halben Jahr nur noch 70% und habe jeden Mittwoch frei und die 28,7h werden auf die restlichen Tage aufgeteilt. Ich kann nur empfehlen wenn man die Möglichkeit hat. Deutlich mehr Lebensqualität ;)


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