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Macht die Idee mit Einplanungswechsel Sinn

Begonnen von Guest6617127, 25. Juli 2019, 16:53:33

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Guest6617127

Hallo,

Eine Frage: Ich wurde erst für ende nächsten Jahres im Truppendienst eingeplant, mir wurde aber die Möglichkeit offen gehalten vorher im Fachdienst einzusteigen. Mir würde zwar der Truppendienst mehr gefallen, aber ich kann nicht richtig einschätzen ob meine Planung Sinn macht: Man sagte mir was von 4 Jahren Verpflichtungszeit für den Stabsdienst als Unteroffizier, kann ich mich dort nach 4 Jahren erneut zum Heer bewerben? Leider passt das beruflich nicht bei mir, bis ende nächsten Jahres zu warten. Habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung.

Ralf

Die Regelverpflichtungszeit von Unteroffizieren ist viel länger als 4 Jahre, sie liegt mit Beruf oftmals bei 10 Jahren. Ein Wechsel in eine andere Fachtätigkeit ohne einen Laufbahnaufstieg (bspw. fw) ist erst einmal nicht vorgesehen innerhalb der Verpflichtungszeit.
Sollte man dir also wirklich SaZ 4 als StDstUffz anbieten (was nicht völlig abwegig ist, da keine großen milfach. Ausbildungen stattfinden), wäre ein Wechsel der Verwendung zum Ende der Dienstzeit schon möglich. Das alles ist aber eine sehr unübliche Vorgehensweise.
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KlausP

Unteroffizier 4 Jahre? Auch mit förderlichem Berufsabschluss ist die Regelverpflichtungszeit mindestens  8 Jahre. Und im Truppendienst gibt es keine Unteroffizierlaufbahn.
Wenn Sie im Fachdienst mit berufsnaher Verwendung eingestellt werden, dann auch mit höherem Dienstgrad (als Stabsunteroffizier). Ich vermute, dann wird das nichts mit einem Wechsel in die Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes, aber ich kann mich auch irren.
Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden kann es passieren, dass Sie bis zum Ablauf Ihrer Verpflichtungszeit in der Laufbahn und der Verwendung bleiben - Ihr Risiko.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jay92

Hab mir jetzt einen Account zugelegt. Danke für eure Antworten. Die Sache ist, dass mir die Einplanung zulange dauert. Das passt mit meiner beruflichen Situation nicht zusammen, mir ist bewusst das es vorallem im Heer länger dauern kann bis man eingestellt wird, aber habe nicht mit so einer langen Zeit gerechnet. Deswegen dachte ich eben daran, in die Unteroffizierslaufbahn einzusteigen, und danach anschließend zum Heer zu wechseln. Ist es denn möglich, die Stelle abzusagen, ein FWDL anzufangen und sich daraus dann nochmal zu bewerben? Ich weiß das es sehr unüblich ist, und man muss die Sache auch nicht verstehen - aber mit der momentanen Situation wäre es sehr gut.

Ralf

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Jay92

Mal eine andere Frage, was ist denn wenn mein alter AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsieht, habe noch keinen Einberufungsbescheid erhalten, gebe ich das vor den 3 Monaten ab, oder erst 4 Wochen vor Dienstbeginn?

KlausP

Wenn Sie die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten sind Sie verpflichtet, diesen unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Sie den Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Kündigen müssen und sollten Sie nicht, weil das Arbeitsplatzschutzgesetz so lange gilt, so lange Ihre Dienstzeit durch die Bundeswehr für nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde. Dann informiert die Bundeswehr Ihren Arbeitgeber darüber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jay92

Bin SaZ für 12 Jahre, mein Plan war es eigentlich am Ende des Jahres zu kündigen, da ich definitiv nicht bei dem AG bleiben möchte, und die restliche Zeit bis zum Dienstantritt (2 Monate) Urlaub zu machen und zu entspannen, bis es losgeht. Ich denke ich kann diesen Plan vergessen, oder?

F_K

Kann man machen - gibt eine Sperrzeit in der Arbeitslosenversicherung - und keine Rückkehroption in den Job.

KlausP

Zitat von: Jay92 am 01. August 2019, 22:02:43
Bin SaZ für 12 Jahre, mein Plan war es eigentlich am Ende des Jahres zu kündigen, da ich definitiv nicht bei dem AG bleiben möchte, und die restliche Zeit bis zum Dienstantritt (2 Monate) Urlaub zu machen und zu entspannen, bis es losgeht. Ich denke ich kann diesen Plan vergessen, oder?

Es geht nicht darum, wie lange Sie sich verpflichtet haben sondern es geht um eventuelle Zwischenfestsetzungen, dieser Dienstherr vornimmt. Und die erste Festsetzung wird auf 6 Monate erfolgen, weitere dann je nach Ausbildungsfortschritt. Wenn Sie kündigen erlöschen Ihre Rechte nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Aber das ist dann Ihre Angelegenheit ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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