Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Feldspatentasche samt spaten verloren

Begonnen von peppie, 15. Juni 2006, 21:45:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

peppie

Wie oben erwähnt, ich hab meinen Feldspaten samt Tasche während des Gefechtsmarsches letzten Donnerstag verloren und leider erst letzten Sonntag als ich die Koppel eingeräumt habe gemerkt. Jemand ne ahnung was son Feldspaten + Tasche kostet? Damit ich mich darauf einstellen kann, was mich der "Spass" kosten wird...

Gemeldet hab ich's schon, muss nur noch ne Sachschadensmeldung schreiben, aber von meinen Ausbildern konnte mir auch keiner so genau sagen was der Spass kostet..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: peppieno am 15. Juni 2006, 21:45:28
Wie oben erwähnt, ich hab meinen Feldspaten samt Tasche während des Gefechtsmarsches letzten Donnerstag verloren und leider erst letzten Sonntag als ich die Koppel eingeräumt habe gemerkt.

Der Spaß kostet dich genau 0,00€! Der Soldat haftet nur, wenn er grob fahrlässig handelt! Da du auf einem Gefechtsmarsch warst und davon auszugehen ist, dass du weißt, wie die Tasche am Koppel zu befestigen ist ist davon auszugehen, dass du (irrig) davon ausgegangen bist, dass die Tasche hält - auch ohne dies regelmäßig zu kontrollieren. Du wusstest zwar, dass die Tasche abfallen könnte, wenn du nicht regelmäßig ihren Halt kontrollierst, du wolltest sie aber nicht verlieren! Das ergibt zwar ein fahrlässiges Unterlassen der Kontrolle, aber kein grob fahrlässiges, dementsprechend haftet die Bundeswehr!
Grob fahrlässig war zwar, dass dir das erst so spät aufgefallen ist, allerdings hat diese grobe Fahrlässigkeit nichts mit dem Vorgang des verlierens zu tun sondern stellt an sich ein wie auch immer zu wertendes Dienstvergehen dar.
Sollte das ein Vorgesetzter anders sehen, einfach Widerspruch einlegen, spätestens die Wehrbereichsverwaltung stellt das ganze Verfahren ein und der Vorgesetzte kann sich auf die Schultern klopfen, dass er dem Bund Mehrkosten verursacht hat.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

G4st

Ganz so einfach ist es aber heutzutage nicht mehr.
Andi hat bezüglich der Haftung zwar Recht, aber beim Verlust von Bekleidung und pers. Ausrüstung muss der Soldat nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat; im Gegensatz zum Verlust von Gerät (Werkzeug u.ä.), wo der Dienstherr dem Soldaten die Fahrlässigkeit nachweisen muss.
Und die Wehrbereichsverwaltungen stellen heutzutage im Regelfall auch nicht mehr einfach so das "Verfahren" ein, nur weil die Ausrüstung nicht so teuer ist und der Aufwand sich nicht lohnt.
Das wichtigste ist, dass Du eine saubere Sachschadensmeldung schreibst, in der Du glaubhaft versicherst, dass Du den Verlust nicht (vorsätzlich oder grob fahrlässig) zu verantworten hast.

Nehmen wir doch mal dieses Beispiel hier: Gefechtsmarsch
Es ist wichtig, dass Du den Spaten nicht bei einer Pause oder Unterbrechung verloren hast, sondern beispielsweise bei Gefechtseinlagen, denn ansonsten hätte Dir der Verlust sofort auffallen müssen (ich meine, einen Spaten am Koppel merkt man doch schon alleine vom Gewicht und von der Unbequemlichkeit her, oder? ;) ).
Wäre Dir der Verlust sofort aufgefallen, hätte die Möglichkeit bestanden, den Spaten zu suchen, denn nach jeder Unterbrechung oder Pause prüft der Soldat ja eigentlich, ob er noch alles hat und schaut sich am "Pausenraum" noch mal um, ob da nicht mehr rumliegt (alleine schon aus dem Grund, keine Spuren zu hinterlassen).
Von dem Gesichtspunkt her müsstest Du eigentlich haften.
Warst Du aber bei Gefechtseinlagen, die nicht räumlich begrenzt waren, dann sieht die Sache eher positiv für Dich aus und stellt nach meiner Meinung die beste  Möglichkeit auf Nichthaftung dar.
Hat auch alles was mit der Tagesform des Vorgesetzten zu tun, der die Stellungnahme für Deine Sachschadensmeldung schreibt ;)

So, das war jetzt jede Menge Korinthenkackerei, aber man sollte es sich nicht immer so einfach machen und pauschal sagen, dass man nichts bezahlen muss, nur weil man auf einer Übung oder nem Gefechtsmarsch war.

@ Topic:
Ein Spaten mit Tasche liegt bei etwa 25,-€, abzüglich einer Wertminderung je nach Alter und Zustand Deines Spatens bis zu 50%.

Gruß

G4st

P.S.: Spaten am Koppel? Wie unbequem und unpraktisch ist das denn? ;)


Andi

Die grobe Fahrlässigkeit wird ja dadurch definiert, dass jedem anderen in gleicher Situation das vorwerfbare Fehlverhalten nicht passiert wäre. Eben das ist bei einem Gefechtsmarsch (zumindest so, wie ich bisher Gefechtsmärsche gemacht und durchgeführt habe) absolut unwahrscheinlich! Insbesondere, wenn der Einzelschütze während des Marsches Aufgaben wahrnehmen muss wie die Sicherung seines Beobachtungsbereiches oder die eines Nahsicherers kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass regelmäßig die Vollzähligkeit der Ausrüstung überprüft werden kann. Wenn dazu dann auch noch ein Eilmarsch oder eine Gefechtseinlage kommt stellt sich für mich die Frage nach grober Fahrlässigkeit gar nicht mehr. Eigentlich müsste man die Frage stellen, ob nicht ein etwaiger Gruppenführer grob Fahrlässig gehandelt hat, wenn er nicht regelmäßig die Vollzähligkeit überprüfen lassen hat.

Ich kann aus meiner Erfahrung als Gruppen und Zugführer aus dem bisher geschilderten keinen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit erkennen. Meiner Efahrung nach würde auch keine WBV hieraus Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit erkennen können.

Wichtig ist auf jeden Fall - und da kann ich G4sts Aussage nur unterstreichen - das eine gut formulierte SSM unabdingbar ist.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Unser Gefechtsmarsch war als Patroullie aufgebaut und eigentlich hätte der Bund ja recht, wenn er sagt "Sie hätten Ihre Ausrüstung regelmäßig kontrollieren müssen". Das habe ich ja auch zuerst gemacht. Nur irgendwann habe ich meinen Kopf ausgeschaltet und einfach gesichert bzw beobachtet und bin in Deckung gegangen wenns nötig war. Kurze Pausen habe ich zum ruhen und trinken genutzt.

Naja ich werde meine Sachschadensmeldung sogut ich kann formulieren, und wenn ich trotzdem bezahlen muss, dann muss ich damit leben. Ich glaube meine Privathaftpflicht kommt sogar dafür auf, der Versicherungsvertreter meinte nämlich die Privathaftpflicht gilt auch für den Dienst. Muss ich dann mal abchecken.. und wenn alles nix bringt, zahl ich es eben selbst..

Danke euch für die Informationen, werde direkt am Montag die Sachschadensmeldung formulieren und abgeben.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau