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Verdacht Arbeitszeitbetrug bei Dienststelle mit Gleitzeit

Begonnen von Rollo83, 16. August 2019, 14:22:12

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FoxtrotUniform

...morgens kommen, einloggen, wieder raus und erstmal Rauchen, mit dem Fahrrad kommen, einloggen und erstmal duschen...

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

S1NCO

Oder, wie in München erlebt:
Morgens kommen, die Karte von der Frau mitnehmen, beide einloggen und sie kommt dann irgendwann.
Als Paar kann man sich da ja schön abwechseln.  :D

wolverine

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Mero89

Melden macht frei, also ab nach oben damit. Wer solch ein Dienstvergehen begeht gehört auch zur Rechenschafft gezogen.

Das sind keine kleinen Sachen mehr wie zB bereits beschrieben mit dem Fahrrad zu kommen, einstempeln dann eine zu rauchen... da drückt man noch ein Auge zu.
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte. Als Nichtraucher ist man da der Arsch denn die Zeiten die geraucht werden
sind immens hoch wenn man das mal zusammen rechnet, da könnte man als Nichtraucher locker einen Tag mehr Urlaub pro Monat erhalten.

S1NCO

@Mero89, ist jetzt aber kein Problem, welches nur bei Dienststellen mit Gleitzeit auftritt.
Wenn ich zum Sport gehe und am Rauchbereich vorbei komme, darf ich mir auch anhören "Na, schon wieder Zeit für Sport?".  ;D

Tasty

Zitat von: Mero89 am 21. August 2019, 07:14:03
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte.

Und wer sich auf eine Tasse Kaffee zu einem Kollegen /Kameraden ins Büro setzt muss dann auch ausstempeln? 🤔
Ziemlich weltfremd, oder? Es ist illusorisch, dass Arbeitnehmer 100% ihrer Arbeitszeit ausschließlich mit konstruktiver Arbeit verbringen. Auch die Pflege sozialer Kontakte gehört dazu.
Was dem einen das Rauchen, ist dem anderen der "Kaffeetratsch".

Ralf

Die Argumentation hinkt insofern, als dass der soziale Kontakt des Kaffeetrinkens ja auch durch Raucher zusätzlich wahrgenommen wird.
Letztendlich kenne ich da nur ein faires System, das bei einer ziv. Bekannten gilt: verlässt man den Arbeitsplatz aufgrund nichtdienstlicher Tätigkeit, logt man sich am PC aus. Von ihren 60 Minuten Arbeitszeit hat sie 55 Minuten am Arbeitsplatz zu sein. Alles darüber hinaus geht zu Lasten des Arbeitszeitkontos.

Das Thema Rauchen und ausloggen ist aber nicht Kern der Frage des TE:
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Rekrut84

Zitat von: Tasty am 21. August 2019, 11:09:16
Zitat von: Mero89 am 21. August 2019, 07:14:03
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte.

Und wer sich auf eine Tasse Kaffee zu einem Kollegen /Kameraden ins Büro setzt muss dann auch ausstempeln? 🤔
Ziemlich weltfremd, oder? Es ist illusorisch, dass Arbeitnehmer 100% ihrer Arbeitszeit ausschließlich mit konstruktiver Arbeit verbringen. Auch die Pflege sozialer Kontakte gehört dazu.
Was dem einen das Rauchen, ist dem anderen der "Kaffeetratsch".

Arbeitsrechtlich sieht es tatsächlich so aus, dass Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb nicht vergütet werden müssen. Gilt übrigens auch für den Kaffeetratsch. Untersagt der Arbeitgeber diese Raucherpausen sogar, und man verstößt dagegen kann dies eine Kündigung begründen.

FoxtrotUniform

Nur(!) soviel, bezüglich des Rauchens gibt es Dynamik in den Regelungen der Zeiterfassung.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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