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Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann

Begonnen von c3r83ru5, 04. September 2019, 13:52:52

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c3r83ru5

Hallo,

nach langem Suchen und Verzweifeln frage ich hier.

Folgender Sachverhalt: Feiertage/ Wochenende - Küche und alle anderen Einrichtungen geschlossen - aber Wache vor Ort.

Wie wird es jetzt den mil. Wachsoldaten Vergütet und wo kann man dieses nachlesen?

Hoffe hier ist jemand der diesen Fall schon mal hatte.


Grüße

F_K

Eine Statusfrage:

- Der SAZ zahlt sein Essen selber - er erhält keine Vergütung dafür.

- Der FWDLer bekommt (mein letzter Sachstand) dann den doppelten Verpflegungsatz ausgezahlt.

- Reservisten inzwischen wie SAZ, weil im Dienstgeld enthalten (d. h. ggf. "Verlust" wenn nicht gestellt).

c3r83ru5

Es handelt sich um SaZ.
Sind diese aber nicht aufgrund des Bes.Dienstgeschäftes zum Essen verpflichtet? Daher die Frage ob denen was zusteht.

F_K

@ c3r83ru5:

Ja - schon. Kann der Dienstherr dann aber keine Verpflegung stellen, wird er entsprechend "entpflichten" - auch das verpflichtete Essen wird ja durch den SaZ selber gezahlt ... (so von wegen allgemeine Lebenshaltungskosten).

c3r83ru5

Das klingt schon mal sehr gut. Gibt es vielleicht eine Vorschrift oder so zum nachlesen?

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