Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tätigkeitsabzeichen / Sonderabzeichen

Begonnen von LwPersFw, 17. Dezember 2019, 07:08:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Einige Änderungen zu o.g. Thema ab 17.12.2019

549. Tätigkeitsabzeichen werden auf der rechten Brustseite über der Brusttasche 113

+ an der Dienstjacke, heeresgrau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben
+ an der Schibluse,
+ an der Bordjacke 114,
+ am Diensthemd,
+ an der Dienstbluse,
+ am Bordhemd 114,
+ an der Feldbluse, Tarndruck 114,
+ an der Feldjacke, Tarndruck 114,
+ am Feldanzug, Tarndruck, für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge 114,
+ an der Fliegerkombination 114 sowie
+ an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges

getragen werden."


"113 Bei Dienstjacken ohne aufgesetzte Taschen an gleicher Stelle.
114 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden."




"560. Trageweise der Sonderabzeichen

Sonderabzeichen dürfen

• an der Dienstjacke, heeresgrau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben,
• an der Schibluse,
• am Diensthemd,
• an der Dienstbluse,
• am Bordhemd 119,
• an der Feldbluse, Tarndruck 119,
• an der Feldjacke, Tarndruck 119,
• am Feldanzug, Tarndruck, für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge 119,
• an dem Fliegerkombination 119 sowie,
• an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges

getragen werden."

"119 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden."



"551.
Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln des Dienstanzuges getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.

Diese selbstbeschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.

Am Kampfanzug dürfen darüber hinaus auch selbstbeschaffte schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden."




"561. zu Sonderabzeichen

Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln des Dienstanzuges sowie an der dienstlich bereitgestellten Kampfbekleidung getragen werden.
Das Abzeichen darf auch als selbstbeschafftes Stoffabzeichen auf Lederlasche befestigt am Knopf der rechten Brusttasche 121 unter der Taschenklappe angehängt werden.

121 Befestigungsknopf ist selbst anzubringen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jan96

Die hauptsächliche Änderung war doch die:

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug. Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat,
bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform". Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise. Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen

JensMP79

Und die wurde in dem dazugehörigen Thread auch ausführlich dargestellt. Hier geht es aber um was anderes.  ::)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau