Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zur BW trotz vor Geschichte

Begonnen von fallen_system, 11. Februar 2020, 18:57:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

fallen_system

Guten Abend zusammen!

Folgende Frage: ich würde gerne als Sanitäter zur Bundeswehr. Hierfür war ich auch schon im Karriere Büro der BW. Unterlagen etc. hab ich alles bekommen, nur konnte mir die Dame mit folgendem Anliegen auch nicht weiter helfen.

Ich hab damals einen Leitpfosten geklaut und wurde zu 350,- Strafe "verurteilt". Außerdem stand ich vor gericht mit der Anschuldigung "Betrug", grund hierfür war das ich Zahlungen vom Arbeitsamt bekommen habe obwohl ich gearbeitet habe. Damals wurde ich nur zu Sozialstunden "verurteilt" weil ich es logisch begründen konnte das dies nicht absichtlich passiert ist und das Arbeitsamt ebenfalls einen Fehler gemacht hat.

Dies ist alles Passiert bevor ich 21 Jahre alt war, ich werde im August 23. Es wurde in beiden fällen gebrauch vom Jugendstrafrecht gemacht. Und der Richter hat damals zu mir auf Nachfrage gesagt das ich NICHT vorbestraft sei! Er erläuterte dies damals mit folgenden Worten: "Du bist nicht Vorbestraft, in dein Führungszeugnis kommt kein Eintrag und wenn dich die Polizei Fragt ob du schonmal auffällig geworden bist kannst du mit NEIN Antworten"

Trotz dessen hab ich jetzt Sorge das ich bei der Bundeswehr nicht zum Einstellungstest eingeladen werde.

Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht? Soll ich im Formular angeben das ich Vorbestraft bin? Soll ich eine schriftliche Erklärung bei fügen? Oder was wäre euer Rat hierzu?
Bitte versteht das mir extrem viel daran liegt, auch wenn ich in der Vergangenheit Fehler gemacht habe.

Andi8111

Bewerben, Bewerbungsbögen und die dort aufgeführten Fragen wahrheitsgetreu ausfüllen, abwarten.

justice005

Eintragungen aus dem erziehungsregister brauchen meines Wissens nach tatsächlich nicht angegeben werden.. Bei der Strafe wegen der Leitpfosten müsste man wissen, was es war. Eine echte Verurteilung oder eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen? Eigentlich sind die bewerbungsbogen gut erläutert. Da steht auch eigentlich gut beschrieben, was angegeben werden muss und was nicht.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau