Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nebentätigkeit am Wochenende

Begonnen von Superium, 17. Mai 2020, 19:21:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Superium

Kann mir jemand sagen, ob es genehmigungsfähig ist, 8h am Wochenende zu arbeiten, während der Erholungsurlaub ja von Mo-Fr geht? Sollte ja außerhalb des Erholungsurlaubes sein und damit konform ?

KlausP

Kann ich jetzt ohne selber im Forum zu suchen nicht beantworten.

Haben Sie schon mal die Suchfunktion bemüht? Das Thema gab es schon mehrfach, einschließlich Hinweisen zu den Rechtsgrundlagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

 ::)
Du bist 24h und 30/31 Tage im Monat Soldat, also auch am Wochenende. Dein Status endet ja nicht am Freitag und deine Gehaltszahlung ist nicht nur für 5 Tage. Sonst könntest du ja Samstag und Sonntag Drogen nehmen und würdest dafür nicht am Montag belangt.
Nimmst du also im Soldatenstatus eine Nebentätigkeit an, so ist ist diese anzuzeigen.
Genauso, wie der Erhohlungsurlaub zum erholen und nicht zum arbeiten da ist; auch das wäre anzuzeigen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Superium

Mir geht es nur darum, dass der EU ja von Mo-Fr genommen wird. Somit wäre das WE ja nicht EU - es geht nicht ums anzeigen.

Ralf

Der EU berechnet sich auf Arbeitstage und EU hat nichts mit der Nebentätigkeit zu tun. Der ht etwas mit deinem Status Soldat zu tun.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Superium

Man darf ja aber nicht während seines EU arbeiten - aber am Sonntag dann beispielsweise schon?

alpha_de

Deine Frage ist nicht wirklich verständlich. Eine Nebentätigkeit, die 8h pro Woche überschreitet, wird nicht nicht genehmigt.
Im Übrigen wird der zuständige DV über den Antrag entscheiden.

Superium

Also: 4h an einem Sonntag arbeiten - EU von Mo-Fr (5 Urlaubstage genommen) . Zählt der Sonntag jetzt zum Urlaub oder nicht ? Dann dürfte ich ja dann nicht arbeiten. Aber eigentlich geht der EU ja nur bis Freitag.

KlausP

Das dreht sich hier schon wieder im Kreis. Stellen Sie einen  Antrag und warten Sie den Bescheid ab. Dann wissen Sie es genau, im Falle der Ablehnung sogar mit Rechtsquelle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ich habe seine Frage verstanden. Er hat eine genehmigte Nebentätigkeit und übt die im erlaubten Rahmen am WE aus.

Jetzt hat er aber Urlaub genommen. Im Urlaub darf man aber keiner Nebentätigkeit nachgehen. Er hat aber nicht mehrere Wochen, sondern nur von Mo-Fr Urlaub genommen, weil das WE ohnehin frei ist. Jetzt will er nur wissen, ob er seine Nebentätigkeit wie sonst auch am WE ausüben darf.
Ich denke ja, denn der Urlaub endet ja Freitag. Das kann auch mal von Nachteil sein, wenn man genau an dem WE zu Diensten herangezogen werden soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

alpha_de

Wo steht, dass eine genehmigte Nebentätigkeit während EU nicht ausgeübt werden darf?

dunstig

Zitat von: alpha_de am 17. Mai 2020, 21:22:32
Wo steht, dass eine genehmigte Nebentätigkeit während EU nicht ausgeübt werden darf?
Diese Frage wo etwas steht wird mir so oft gestellt und ist nicht weniger oft sinnlos. Genauso kann Ich fragen: Wo steht, dass während EU eine Nebentätigkeit ausgeübt werden darf? Auch wenn unser LwPersFw auch hierzu sicherlich die passende Vorschriftenstelle parat hat ;)

Prinzipiell dient Urlaub der Erholung und es darf keine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit geleistet werden.

Da in diesem Fall der Urlaub aber das Wochenende nicht mit einschließt, sehe ich es genauso wie Ulli.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

alpha_de

Auch die Freizeit dient der Erholung, dennoch darf eine genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt werden. Das taugt also nicht als Begrundung, obwohl ich mit so einer "Begründung" schon gerechnet habe.

Wer etwas verbieten will, braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Und mir wäre neu, dass eine Nebentätigkeit im EU nicht ausgeübt werden darf.

Superium

Vielen Dank - für die schnellen und konstruktiven Antworten. Einen schönen Abend noch

alpha_de

Um das noch ein wenig weiter zu fassen... jeder einschränkende Eingriff in die Rechte eines Soldaten bedarf einer Rechtsgrundlage. Für den Bereich der Nebentätigkeit erfolgt das über §20 SG und dort sind auch recht detailliert die Kriterien aufgeführt, die der Genehmigung einer Nebentätigkeit entgegenstehen. Dort und auch in §28 SG (Urlaub) wird keine Regelung getroffen, die eine genehmigte Nebentätigkeit im EU verbietet. §28 SG schränkt Nebentätigkeiten nur während Urlaubs unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge ein. Ebenso regelt §20 SG, dass eine Nebentätigkeit (von den dort aufgeführten Ausnahmen abgesehen) nur in der Freizeit ausgeübt werden darf.

Freizeit dient der Erholung, dennoch ist eine Nebentätigkeit ausdrücklich nur dort zulässig und die 8h/Woche Grenze stellt sicher, dass eben dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Nachdem das SG die Rahmenbedingungen und Einschränkungen einer Nebentätigkeit nun schon so genau regelt, wäre dort auch aufgeführt, wenn eine Nebentätigkeit nicht während eines EU ausgeübt werden dürfte. Das findet sich aber dort nicht.

Also, wo ist (abgesehen vom Bauchgefühl und der durchscheinenden Ablehnung von Nebentätigkeiten) nun die Rechtsgrundlage für ein solches Verbot? Ich sehe es nicht und ich habe in meiner Dienstzeit weder etwas davon gehört noch stand so etwas auf meinen Nebentätigkeitsgenehmigungen.

Ein Stückeln von Urlaub in der dargestellten Form Mo-Fr, Mo-Fr, Mo-Fr passt allerdings nicht zur EUrlV (der Beamten, ebenfalls gültig für Soldaten), die regelt, dass EU geteilt werden kann, soweit der Urlaubszweck nicht gefährdet wird. Als genehmigender Vorgesetzter würde ich in jedem Fall nachfragen, was der Grund für eine derartige Stückelung ist.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau