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Haar- und Barterlass

Begonnen von Mnqwer, 16. Juni 2020, 12:39:24

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Mnqwer

Hallo,
Ich finde die im Erlass angeführten Punkte nicht wirklich eindeutig. Dort steht, dass die Frisur in Form und Farbe nicht auffällig sein darf. Fällt dort bei Frauen ein Undercut oder ausrasierter Nacken darunter? Oder geht das schon zu weit? Ausrasierte Seiten sind klar, sieht zu sehr nach Punk aus. Aber gilt das auch für den Hinterkopf, solange kein Muster reingeschnitten ist?  :D
LG

F_K

Dies entscheidet der Disziplinarvorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen.

Ralf

Die Entscheidung darüber trifft der Disziplinarvorgesetze, da können hundert Leute au seinem Forum anderer Meinung sein.
Da solltest du also mit deinem DV drüber sprechen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

tank1911

Gem. ZDv A-2630/1 "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr":

"Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form
besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).
"

Pauschal liegt das im Auge des Betrachters, ob es "besonders auffällig" ist. Daher F_K +1, denn der Betrachter ist in dem Falle ihr DV.

Manchmal hilft es, wenn man sich selbst die Frage beantwortet, ob die Uniform, sei es der Feldanzug, oder der Dienstanzug, mit der öffentlichkeitswirksamen Ausstrahlung, die sie verbreitet, mit dem eigenen äußeren Erscheinungsbild konform ist.

Denn, o.a. Vorschrift sagt auch einleitend:

"Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind Repräsentanten des Staates. Sie
bestimmen durch ihr Auftreten in Uniform und ihr korrektes Aussehen das Bild der Bundeswehr in der
Öffentlichkeit und das Bild Deutschlands im Ausland. Deshalb muss dort die Freiheit zur individuellen
Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes gegenüber der sichtbaren Einbindung in die militärische
Gemeinschaft zurücktreten."

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