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In der AGA ein Pillenrezept bekommen?

Begonnen von fwdl_sanle, 04. August 2020, 14:51:15

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dunstig

ZitatAlso ist einem TrArzt, der sich daran hält, kein Vorwurf zu machen.
Zumal der SanDst explizit dazu einen Hinweis erteilt hat, diese Vorgabe der Verordnung einzuhalten.
Einen Vorwurf habe ich dem entsprechenden Personenkreis auch an keiner Stelle gemacht. Genauso wurde mir dies auch von meinem zuständigen Arzt erläutert. Und wie kann ich jemandem einen Vorwurf machen, der sich einfach an die entsprechende Vorschriftenlage hält? Deswegen auch das ,,interessant" in Anführung, denn solch eine quasi 180 Grad Wendung der Vorschriftenlage innerhalb relativ überschaubarer Zeit hinterlässt bei betroffenem Personenkreis eben einen ,,interessanten" Beigeschmack. Und man stellt sich schon die Frage, was dazu bei übergeordnetem Personenkreis geführt hat, hier einen Änderungsbedarf zu erkennen. Eine gewisse Fürsorge und Pflicht zur Gesunderhaltung würde ich auch bei der prophylaktischen Impfung für gewisse tropische Risikogebiete im Rahmen privater Reisen sehen.

Als normaler ,,Kunde" einer Krankenversicherung würde ich mich in diesem Fall eben zu einem passenden Anbieter umorientieren, aber dies geht im Fall Bundeswehr eben nicht so einfach. Und so kommt es bei dem ein oder anderen zu gewissem Frust, der nun auf einmal von einem Jahr zum nächsten die vollen Kosten selber tragen soll.

Glücklicherweise habe ich eine ähnlich pragmatische Lösung finden können wie die von Andi beschriebe. Ob meine Lösung so allerdings im Sinne des Dienstherrn ist, wage ich stark zu bezweifeln.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Impfberatung? Bei der BW nie bekommen.

Ärztliche Verordnung der Impfung? Nicht wirklich - Impfung durch das Personal, der Arzt hat nur unterschrieben, oft ohne mich gesehen zu haben.

Dokumentation der Verordnung mit Grund? Nope, es wird nur dokumentiert,  wer geimpft wurde - ohne Grund und ohne den Verordner.

D. h. der Dienstherr kann nicht nachvollziehen, ob Impfungen in seinem Sinne gemacht worden sind.

Al Terego

Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Versorgung so läuft. Impfberatung wird gibt es bei uns praktisch immer, die Impfung wird durch den Arzt oder die Ärztin persönlich durchgeführt und eingetragen und der SanFw prüft vor der Impfung, ob noch weitere Impfungen durchzuführen sind. Das Ganze passiert einmal im Jahr während der Grippeschutzimpfung.

F_K

Meine Erfahrungen basieren auf vielen SanBereichen - Handorf, Wildflecken, Altenstadt, Flensburg, ...

Wobei ich halt in den SanBereich gehe und melde " mir fehlt die X Impfung, bitte machen" - und dann schaut ein Sani zwar in mein Impfbuch und prüft, dann wird aber geimpft ...

(Grippe meistens zivil, bietet mein AG an ...)

BulleMölders

Kommt doch mal wieder zum eigentlichen Thema zurück. Da ging es nicht ums Impfen sondern um die Pille.
Sonst muss ich hier dicht machen.

Andi8111

Dann erbarme ich mich mal zum hoffentlich abschließenden Beitrag:
An den TE richtige ich den Rat, VOR dem Dienstantritt den behandelnden Gynäkologen aufzusuchen UND sich die Pille für ein Jahr rezeptieren zu lassen. NACH dem Dienstantritt und VOR der erneuten gynäkologischen Kontrolle ist im SanBereich zu erfragen, OB der dortige Kollege nach der Empfehlung des Gyn das Rezept auch ausstellen kann, ansonsten ist NACH der Kontrolle beim Gyn. die der Dienstherr freilich zahlt, auf EIGENE Kosten ein Rezept von diesem zu erbitten.
Das wars.

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