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Mit ,,Morbus Meulengracht“ zur Bundeswehr?

Begonnen von zReezix, 12. September 2020, 21:48:45

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zReezix

Hallo:)
ich bin momentan 17 und gehe noch aufs Gymnasium. Nach meinem Abi möchte ich zur Bundeswehr.
Seitdem ich 14 bin ist das mein Traum/Ziel. Ich war früher leicht übergewichtig und unsportlich und die Bundeswehr hatte mir die Motivation gegeben mein Leben positiv zu verändern. Was ich dann auch tat.
Bin jetzt eher muskulös und fit :)
Ich ,,leide" unter einer seltenen Stoffwechselstörung namens ,,Morbus Meulengracht". Sie ist komplett harmlos und zeigt bei mir keinerlei Symptome. Außer hier und da mal ein leicht-gelblich gefärbtes Auge.
Das kommt dann davon,weil ich zuviel Bilirubin in meinem Blut habe.
Diese ,,Krankeit" hat aber keinen Krankheitswert. Und man hat deswegen auch keine Einschränkungen. Außerdem habe ich einen leichten Platt-Senk und Spreizfuß,jedoch habe ich da keine Schmerzen und kann ohne Probleme mehrere Kilometer laufen.

Meine Frage ist jetzt:
Kann ich mit den beiden Sachen noch als tauglich eingestuft werden? Und welche Verwendungen würden dabei nicht in Frage kommen?

Silberpfeil

Ja, wenn Sie nicht erhebliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. Hier kommt es auf die konkreten Beschwerden an.

ulli76

Erhöhtes Bilirubin kann durchaus ein Problem sein- und das kann sich unter Einsatzbedingungen durchaus erhöhen. Aber evtl. kann mal einer der Kameraden nächste Woche nachschauen, was die Vorschrift dazu sagt.
So selten ist das Krankheitsbild übrigens gar nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Morbus Meulengracht ist in der gesamten Vorschrift nicht erwähnt! Ich weiß das deswegen, weil man mir diese "Erkrankung" auch einmal unterstellen wollte. Da habe ich nachgeschaut! Ach ja, bei mir stellte sich heraus, dass der Brief, der da ausgedruckt wurde, gar nicht für mich war, aber dafür gehalten wurde, mich zu betreffen!

Nichts desto trotz sollte diese Diagnose bei der Musterung erwähnt werden und ggf. wird zur Abklärung eine Überweisung zu einem Internisten der Bundeswehr erfolgen.

Pericranium

Zitat von: Tommie am 13. September 2020, 19:09:21
Morbus Meulengracht ist in der gesamten Vorschrift nicht erwähnt! Ich weiß das deswegen, weil man mir diese "Erkrankung" auch einmal unterstellen wollte. Da habe ich nachgeschaut! Ach ja, bei mir stellte sich heraus, dass der Brief, der da ausgedruckt wurde, gar nicht für mich war, aber dafür gehalten wurde, mich zu betreffen!

Nichts desto trotz sollte diese Diagnose bei der Musterung erwähnt werden und ggf. wird zur Abklärung eine Überweisung zu einem Internisten der Bundeswehr erfolgen.

Doch, unter dem Punkt "funktionelle Hyperbilirubinämie" lässt sich der M. Meulengracht einsortieren.
Dies hat die GNr 49 II und führt somit zu keinerlei Verwendungsausschluss, wenn ich das richtig recherchiert habe.


Pericranium

Also das ist jetzt keine 100% sichere Antwort. Letzten Endes entscheidet das immer noch der Musterungsarzt ggf. mit Facharztmeinung, aber gefühlt sollte das so passen.

Eisensoldat

Ich gewinne langsam den Eindruck, dass ein User ( unter mehreren Namen) oder eine Gruppe von Usern, den Prschyrembl durcharbeiten, und alle möglichen Krankheiten abfragen, ob die Einfluss auf Tauglichkeit/Verwendung haben. Kann man den Blödsinn nicht mal stoppen?
mkg
Eisensoldat

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